11ant
... oder das, was von ihr erschlossen wird.Habe auch diese Regelung mit minimaler Durchfahrtsgröße von 3x3,5m auch gelesen, allerdings hatte ich es so verstanden, dass die Durchfahrt nur dann diese Maße aufweisen müsse, wenn sie mehr als 50m von der Straße weg ist.
Das Baumaterial oder Wandelemente über das Haus zu heben, kannst Du vergessen. Die Straße scheint mir eine überörtliche Durchgangsstraße zu sein, die sperrt niemand für Deinen Bau.
Eine Bebauung hinter dem bestehenden Vorderhaus sehe ich hier nicht - eher eine potenziell dichtere Bebaubarkeit im Zuge des Ersatzes des Vorderhauses.