O Otus11 21 September 2016 Teilen #25 Und wenn es denn so wichtig ist, vereinbart man eben ein vertragliches Rücktrittsrecht. Hat man das nicht gemacht, war es nicht wichtig. Bebauungsplan ist öffentlich. Die Ausrede "hatte ich nicht...." zählt nicht.
Und wenn es denn so wichtig ist, vereinbart man eben ein vertragliches Rücktrittsrecht. Hat man das nicht gemacht, war es nicht wichtig. Bebauungsplan ist öffentlich. Die Ausrede "hatte ich nicht...." zählt nicht.
M Maria16 21 September 2016 Teilen #26 Schaut irgendwie nach einem Troll aus, wenn inhaltlich gleiche Posts drei mal erstellt werden.