Bausachverständiger vor Ablauf der Gewährleistung einschalten?

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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bau.mal

bau.mal

Was also sollte der Sachverständige jetzt noch bemängeln?
Es wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass innerhalb der ersten 4 Jahre nach der Abnahme über 90 % der Mängel hervortreten. Wenn du das nicht glaubst, gebe entsprechende Suchworte in einen Browser deiner Wahl ein.
 
lastdrop

lastdrop

Ich würde kein Pauschalangebot nehmen. Nach vier Jahren muss auch keiner Feuchtigkeit messen an Stellen, wo sich keinerlei Schaden zeigt ...

Mach doch eine Liste der Punkte, die dir aufgefallen sind, zeige die Punkte dem Gutachter und frage ihn nach seiner Meinung. Anschließend entscheidet ihr gemeinsam, was als Mangel eventuell gemeldet werden soll.
 
Y

ypg

Es wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass innerhalb der ersten 4 Jahre nach der Abnahme über 90 % der Mängel hervortreten. Wenn du das nicht glaubst, gebe entsprechende Suchworte in einen Browser deiner Wahl ein.
Warum sollte ich das nicht glauben?
Es geht hier ja um die Wahl eines Sachverständigen. Meiner Meinung nach unnötig, da man die Mängel selbst während des Wohnens feststellen kann. Hab ich doch auch geschrieben.
 
H

HilfeHilfe

ja gut, alle mängel während der wohnzeit bis jetzt haben wir ja angemeldet und diese auch gemacht bekommen.

bei einem stockt es ein wenig

alles gut
 
B

Bieber0815

Meiner Meinung nach unnötig, da man die Mängel selbst während des Wohnens feststellen kann.
Konsens hier ist ja eigentlich, einen Sachverständigen zum Bau hinzuzuziehen. Natürlich kann "man" auch alles mögliche selbst machen (Steuererklärung, Fensterputzen, Autoreparatur, Waschmaschinenreparatur, Hausabnahme, ...).

Wer zur Abnahme mit dem Sachverständigen da war und alles auf Herz und Nieren getestet hat, kann zum Ende der Gewährleistung vermutlich ruhig schlafen. Wenn damals der Sachverständige auch nur eine Stunde da war, dann lass doch ruhig einen anderen Sachverständigen zum Ablauf der Gewährleistung noch mal gucken. Es geht ja nicht nur um "kaputt", sondern auch um Abweichungen vom Stand der Technik bzw. dem geschuldeten Soll.

Wie dem auch sei; soll jeder machen, wie er mag und kann.
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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