11ant
Nun, ich verstehe zumindest den Teil der Welt nicht mehr, daß Du Dich erst heute wieder meldest und dann meine Nachfrage von Anfang April - obwohl sie unmittelbar vor Deiner Antwort steht - immer noch unbeantwortet läßt.So langsam verstehen wir die Welt einfach nicht mehr.
Soweit ich mir aus den Bruchstücken die Du kommunizierst etwas zusammenreimen kann, gehört Dir das Grundstück, sodaß es zumindest kein steuerlich gefährliches Bauträgermodell ist (es sei denn, Du hättest das Grundstück vom Planungsbüro erworben); wohl jedoch sichert die Baufirma ihre Ansprüche mit einer Eintragung im Grundbuch ab (?)
Das würde soweit auf ein Modell hinweisen, bei dem es für den Bau einen Zahlungsplan gibt, nach dem Du das ganze Haus bei Fertigstellung zahlen sollst ?
Die Erhellung, was mit dem Bauherrenwechsel gemeint ist, bist Du ja leider schuldig geblieben.
Allein die Möglichkeit, Dich der Baustelle zu verweisen, deutet jedoch wieder auf eine Bauträgereigenschaft Deines Vertragskontrahenten hin. Entsprechend ist hier auch nicht nachvollziehbar, an welchen Teil des zweiköpfigen Firmengeflechtes Du welche Art von Mängelanzeige hättest richten müssen bzw. können. Im Falle des Bauträgers nämlich garnicht, da wärest Du nicht Bauherr, sondern Kunde, und es mangelte Dir sowohl die Legitimation zu Mängelrügen als auch das Betretungsrecht, welches Dich zur Feststellung der Mängel erst praktisch befähigt.
Fazit: auch wenn Du hier von uns ohnehin keine Rechtsberatung erfahren kannst, so solltest Du dennoch transparenter damit umgehen, wonach Du überhaupt fragst !