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Bauexperte
Hallo,
Liebe Grüsse, Bauexperte
Bei der Vergabe über einen GU/GÜ sieht die Welt aber noch ein bißchen anders aus; in diesem Fall ist der geschlossene Werkvertrag federführend. Selbstverständlich unter der Maßgabe, daß der Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt.[...] hier mal was man als Bauherr verkörpert [...]Das setzt die Kenntnis der Anbieter Voraus.
Liebe Grüsse, Bauexperte