Bauträger - kostenneutrale Änderungen die jetzt doch Geld kosten

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S

siebert

Hallo,

wir bauen mit einem Bauträger (Vertrag noch nicht unterzeichnet).
Wir haben die Pläne für das Erdgeschoss ändern lassen (offene Küche, statt extra Raum).
Da dies eine tragende Wand ist, muss ein Stahlträger eingezogen werden.
Vom Bauträger haben wir hierfür bereits einen Ausdruck erhalten, auf dem vermerkt ist "Änderung Küche EG - kostenneutral möglich".
Jetzt kurz vor Vertragsunterzeichnung haben wir auf einmal 600Euro für die Änderung der Küche genannt bekommen.
Auf meine Frage hin, warum es erst kostenneutral heisst, kam die Antwort: ja, das hätten wir gerne gemacht, ist aber leider doch nicht möglich.

Ist dies wirklich das normale Geschäftsverhalten? Denke mal, da bleibt uns mal wieder nichts anderes übrig als zu schlucken und weitere 600Euro zu bezahlen.

Bauen ist wirklich nur mit Ärger verbunden!!!
 
Der Da

Der Da

Ich wünsche dir gute Nerven.... das ist erst der Anfang Warte bis die Ämter ins Spiel kommen .... hehe

Ich würde mich fragen, haben wir noch andere solcher Punkte. Was würde es kosten wenn jeder Punkt, dann extra berechnet wird. Die 600 € sind Pillepalle, aber wenn das immer so ist, fragt man sich schon wo das Endet. Ich würde ein sehr klares Wort mit dem Bauträger sprechen, und vor allem was ihr dann abmacht schriftlich festhalten... nicht nur Notizen am Rand, sondern Vertragsergänzungen.
 
Cascada

Cascada

Hallo,

mit Änderungen kenne ich das so, dass diese entsprechend verrechnet werden.
Beispiel: ein Fenster fällt weg - Minderkosten. Versetzen von Wänden - neutral, solange keine Veränderungen an der Statik notwendig sind.
Vielleicht meinte das dein Bauträger so und es war nicht gleich absehbar, dass statische Belange betroffen waren. Nun sind sie es und es entstehen weitere Kosten.
Vielleicht war die ganze Sache nur etwas unglücklich formuliert.

Der Da hat übrigens Recht - es werden, auch bei vermeintlich guter Planung, noch einige Mehrkosten entstehen. Deshalb eine gewisse Reserve bei den Baunebenkosten einplanen.

Grüße...
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir bauen mit einem Bauträger (Vertrag noch nicht unterzeichnet).
Wir haben die Pläne für das Erdgeschoss ändern lassen (offene Küche, statt extra Raum). Da dies eine tragende Wand ist, muss ein Stahlträger eingezogen werden.
Vom Bauträger haben wir hierfür bereits einen Ausdruck erhalten, auf dem vermerkt ist "Änderung Küche EG - kostenneutral möglich".
Ich unterstelle einmal - da Du offensichtlich kurz vor Unterzeichnung des Werkvertrages stehst - und die Pläne wohl weitestgehend ausgereift waren, dass Du für die Umzeichnung auch kein Geld bezahlen mußt?

Jetzt kurz vor Vertragsunterzeichnung haben wir auf einmal 600Euro für die Änderung der Küche genannt bekommen. Auf meine Frage hin, warum es erst kostenneutral heisst, kam die Antwort: ja, das hätten wir gerne gemacht, ist aber leider doch nicht möglich. Ist dies wirklich das normale Geschäftsverhalten? Denke mal, da bleibt uns mal wieder nichts anderes übrig als zu schlucken und weitere 600Euro zu bezahlen.
Du mußt nichts "schlucken" - Du bist schlicht von der ursprünglich kalkulierten Variante abgewichen. Durch das Entfernen der tragenden Wand sind durch den notwendig gewordenen Träger Mehrkosten entstanden, welche Du übernehmen mußt.

Dein Anbieter hätte auch bis Vorlage der Statik warten und Dir dann die Rechnung präsentieren können. So ist sein Vorgehen doch fair, da Du immer noch kostenneutral zur Ursprungsplanung zurück wechseln kannst. Nach Vorlage der Statik ist das nicht mehr so ohne Weiteres möglich; da hättest Du zusätzliche Kosten für die erneute Berechnung tragen müssen.

Bauen ist wirklich nur mit Ärger verbunden!!!
Nicht notwendigerweise; mit ein wenig Ruhe und Nachdenken dagegen schon

Freundliche Grüße
 
P

perlenmann

Möglichkeit („etwas ist möglich“) bezeichnet umgangssprachlich recht vage eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Ereignis, die im Rang einer persönlichen Meinung anzusiedeln ist

Danke Wiki

Den Rest hat Bauexperte schon gesagt.
Und Ärger oder Stress und Aufpreis kommen noch ne ganze Menge!
 
H

Häuslebauer40

Wenn ich das alles so lese, hatten wir wohl, was Änderungen anbelangte, mit unserem GU nen guten Griff getan. Sämtliche Änderungen waren bis zur Unterzeichnung der endgültigen Werkpläne, in einem gewissen Rahmen versteht sich, kostenfrei und das obwohl nach jeder Änderung komplett neue Vorabpläne erstellt wurden.
Selbstverständlich flossen Mehrleistungen, die sich auf das Bauobjekt bezogen, wie z.B. zusätzliche Fenster, etc. in einen veränderten Hauspreis ein, aber das Verschieben / Verlängern / Kürzen von Wänden, auch wenn es die Statik in geringem Maße veränderte, blieb kostenfrei.
Erst beim Unterzeichnen der endgültigen Werkpläne wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass ab jetzt jegliche Änderung kostenpflichtig sei, weil die Wandelemente dann in Produktion gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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