Hallo zusammen,wir haben letztes Jahr bei einem Bauträger einen Vertrag für ein Schlüsselfertiges Haus unterschrieben. Der Vertrag ist aus August. Bis die dann mal Zeit für unser Planungsgespräch hatten, vergingen 4 Monate, sprich er war Anfang Dezember. .....
Nun unsere Frage: wie lange dürfen sie das hinauszögern und kann man Schadenersatz fordern?
Danke euch
Hmm, ich glaube nicht, dass sie den Termin absichtlich, um Euch zu ärgern, nicht einhalten.
Insofern verbessere ich den letzten Satz :
„Wie lange können....“
Die Zeitplanung von August bis jetzt ist nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich. Auch nicht ungewöhnlich ist ein Verschieben des Baubeginns.
Deine Sorge bezüglich der Kosten, die durch den Verzug auf einen zukommen können, ist dennoch nachvollziehbar.
Leider habt ihr zu voreilig einen Bauvertrag unterschrieben. Das sollte man herauszögern.
2. Fehler war, keinen Termin für den spätesten Baubeginn bzw. Übergabe mit reinzusetzen.
Dennoch glaube ich, dass wenn es sich um einen rechtskräftigen Vertrag handelt, irgendwo im Kleingedruckten steht, wie das mit einem Baubeginn aussieht hinsichtlich Verzögerung, Baustopp oder anderen Gründen neben des Wetters. Ein paar Wochen muss man tolerieren, ein paar Monate sind ärgerlich, aber abgesichert. Und ein fahrlässiges Verzögern über ein Jahr sicherlich anfechtbar und in Regress zu nehmen.
Der Tonfall, den Du über Euren GU hast, hört sich nicht gerade an, als wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Euch besteht.
Wenn nicht noch andere negative und unverständliche Erlebnisse vorgekommen sind, solltest Du die Einstellung zu der Firma, die Euch Euer Haus bauen soll, etwas ändern - für Eure eigenen Fehler seid Ihr selbst verantwortlich.
Im Übrigen nimmt die Firma nach Bauabschnitt Geld ein: insofern hat sie selbst Interesse an einem schnellen Baubeginn. 5% Erhöhung steckt sich die Firma schließlich nicht allein als Gewinn ein. Außer natürlich, das ist deren Masche... aber Ihr habt Euch die Firma sicherlich nach guter Prüfung ausgesucht