Ich möchte nochmal zusammenfassen: Der BU weigert sich im Dez. 2018 weiterzubauen. Die Bauherren verklagen ihn auf Weiterbau. Im Sept. 2019 kommt es zu einem Vergleich. Der BU zahlt die Verfahrenskosten und die bisher fällige Vertragsstrafe und verpflichtet sich zum Weiterbau mit Fertigstellungstermin 30.11.2019, beginnt mit dem Weiterbau (Rohbau) aber erst Mitte Oktober. Bereits bei Vergleichsunterzeichnung war klar, dass dieser Termin unhaltbar war.
Es kommt Mitte November wieder zum Baustopp, da er die Rechnung Dachstuhl sofort mit Beginn der Dachstuhlarbeiten stellt, der Rohbau nicht fertiggestellt ist und es zahlreiche, schwerwiegende Mängel (lt. Gutachten) gibt und die Rechnung daher von den Bauherren zurückgewiesen wird. Daraufhin schickt der BU Mitte Dezember zeitgleich 2 Einschreiben, die am gleichen Tag eintreffen, einmal die Aufforderung zur Bezahlung der Rechnung Dachstuhl und zum 2. seine Kündigung des Bauvertrages. Die Bauherren weisen auf Anraten ihres Anwalts die Kündigung zurück, sind aber mit einem Termin zur Bautenstandsfeststellung Mitte Januar einverstanden. Zeitgleich beantragen sie die Vollstreckung des Vergleichs und das Tragen der Mehrkosten einer Ersatzfirma durch den BU bei Gericht. Zum 31.12.2019 verkauft der BU die Firma und scheidet aus dieser aus.
Also wenn das kein Vergleichsbetrug ist, weiß ich auch nicht weiter.