Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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B

bierkuh83

Lasst euch hierzu von eurem Anwalt beraten. Eventuell könnt ihr die Gerichts- und Anwaltskosten mit der nächsten Rechnung verrechnen, evt. auch bereits verwirkte Vertragsstrafen, da bin bin ich aber unsicher. Zahlt nur wenn die Leistung auch vertragskonform erbracht ist.
Meine Glaskugel sagt, dass dieser GU euer Haus nicht mehr fertig stellen wird und ihr braucht jeden Euro.
 
M

Müllerin

Nicht zahlen, Anwalt fragen. Evtl Rechnungsanteil an Zimmerer dem direkt überweisen... damit der für seine Arbeit auch das Geld bekommt...
 
H

Hausbau2019

Die Gerichts-und Anwaltskosten sowie die bisher angefallenen Vertragsstrafen hat er mit etwas Verspätung gezahlt, da wir einer Verschiebung nicht zugestimmt haben.
Unser Anwalt hätte diese Zahlungen sonst gerichtlich vollstrecken lassen. Wir hatten wirklich gehofft, dass er seine besch. .. Spielchen aus der Vergangenheit nun nach Vergleichsschluss lässt, haben uns aber offensichtlich geirrt. Laut Vergleich muss er das Haus fertigbauen, aber in welcher Qualität????

Nicht zahlen, Anwalt fragen. Evtl Rechnungsanteil an Zimmerer dem direkt überweisen... damit der für seine Arbeit auch das Geld bekommt...
Habe ich mir auch schon überlegt. Die machen wirklich gute Arbeit (das 1. Gewerk von dem ich das bei diesem Haus sagen kann), Aber das muss ich mit dem Anwalt klären, ob das geht. Mit denen habe ich ja keinen Vertrag.
 
B

bierkuh83

Laut Vergleich muss er das Haus fertigbauen, aber in welcher Qualität????
Das musste er auch vorher schon auf Basis des bestehenden Werkvertrag. Die Frage ist doch ob er es kann. Meiner Meinung nach solltet ihr jetzt keinen Millimeter mehr nachgeben und keine offizielle oder inoffizielle Äußerung mehr ohne Zustimmung eures Anwalts abgeben.
 
H

Hausbau2019

Hätte er, aber jetzt ist die Situation so, dass er Vergleichsbetrug begehen würde, wenn er nicht weiter baut und das hätte wohl auch privatrechtliche Konsequenzen für ihn.
Ich denke aber auch, dass er das finanziell gar nicht schafft. Mein Anwalt ist da wischiwaschi, hatte ich ja vorher schon mal geschrieben, dass es da sehr unterschiedliche Ansichten gibt. Seine Meinung ist: "Rechnung kann man bezahlen, muss man aber nicht," ; "Alles wird gut." Mein externer Bauleiter greift da mehr durch und sagt Rechnung wird zurückgewiesen.
 
B

bierkuh83

Die beiden sollten auch Hand in Hand gehen. Der BL sollte die sachliche Begründung für die Zurückweisung der Rechnung liefern und der RA die juristische samt Prosa. Klappt sicherlich, vielleicht müsst ihr euch noch abschließend auf die gemeinsame Stoßrichtung verständigen. Meiner Meinung nach gibt es nur noch eine, aber das ist natürlich eure Entscheidung.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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