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Micha3451
Guten Tag, wir haben einen Einheitspreisvertrag mit unserem Rohbauer abgeschlossen. Im Vertrag wurde vermerkt, dass die Preise bis zur vollständigen Ausführung aller Leistungen unverändert bleiben und eskeine Materialpreis und auch keine Lohnpreisänderungen gibt. VOB B und C sind Bestandteil dieses Vertrages. Wir sollen nun 5000€ mehr an Materialkosten zahlen,ist das rechtlich zulässig?
Wir haben bereits 4000€ davon bei Abschlagszahlung bezahlt, weil wir dachten wir waren verpflichtet die Mehrkosten mit zu tragen, ist das der Fall oder besteht die Möglichkeit uns das Geld zurück zu holen, bzw die Differenz auf der nächsten Rechnung weg zu kürzen ?
Wir haben bereits 4000€ davon bei Abschlagszahlung bezahlt, weil wir dachten wir waren verpflichtet die Mehrkosten mit zu tragen, ist das der Fall oder besteht die Möglichkeit uns das Geld zurück zu holen, bzw die Differenz auf der nächsten Rechnung weg zu kürzen ?