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Benutzer200
Hab ich übersehen :rolleyes:.Nö, wieso ... steht doch drin (?) - die Frist ist erwähnt und m.E. ausreichend erklärt; eine Schriftform ist nicht verlangt - so formuliert könnte m.E. der TE sogar nur anrufen, daß er nicht mehr will.
Es entspricht allerdings nicht dem Baugesetzbuch-Muster. ICH denke, mit dieser Formulierung ist der Bauunternehmer stark angreifbar, wenn man es drauf anlegt. Aber das ist ein anderes Thema.