B
barcuda
Einen Rechtsanspruch auf eine Fertigstellungsgarantie (Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft) gibt es meines Wissens nicht, allerdings basieren die o.g. 5 % auf einer Empfehlung der Verbraucherschutzverbände - als Mindestbeitrag. Im Worst Case reichen die 5 % aber nicht wirklich aus, da sind 20 % angemessener, wie sie auch einzelne Komplettbauunternehmen anbieten.
Wichtig ist auch zu unterscheiden, ob die Fertigstellungsgarantie eine Bürgschaft oder Versicherung darstellt und was diese abdeckt. Mitunter beschränken sich derartige Garantien auf eine Insolvenz des Bauunternehmens. Wie so oft, sind hier die Feinheiten entscheidend. Hier empfehle ich, die Sicherheiten / Garantien von einem Fachmann / Fachfrau prüfen zu lassen.
Wichtig ist auch zu unterscheiden, ob die Fertigstellungsgarantie eine Bürgschaft oder Versicherung darstellt und was diese abdeckt. Mitunter beschränken sich derartige Garantien auf eine Insolvenz des Bauunternehmens. Wie so oft, sind hier die Feinheiten entscheidend. Hier empfehle ich, die Sicherheiten / Garantien von einem Fachmann / Fachfrau prüfen zu lassen.