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Wastl
So viel ich weiß - Laienwissen - gibt es eine übergeordnete Behörde - meist das Landratsamt welches den Bau nochmals stoppen kann.Lt. BP absolut nicht zulässig. Weder Höhe, noch bebaute Fläche noch Wohneinheiten. Allerdings wurde uns erklärt, dass die Gemeinde einer Abweichung zustimmen kann ( und dies vermutlich auch tut) und auch schon öfters gemacht hat. Schauen wir dann in die Röhre? Oder können dann auch Anlieger Einspruch einlegen?
Ruf mal bei deinem Landratsamt an und frag nach (am Besten erst nach der Sitzung - keine schlafenden Hunde wecken,...)