Bauvoranfrage, Verkauf von Teilgrundstücken, Vorgehen

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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K

keko.kvn

Vielen Dank für die Antworten.
Gestern war ich beim zuständigen Bauamt und bin mit der Dame die Details durchgegangen. Der Tipp mit dem Flächennutzungsplan war Gold wert :).
Die Stadt wollte vor Jahren die Grundstücke schon abkaufen, was mir bekannt war. Proaktiv hat die Stadt scheinbar in diesem Zuge schon den Flächennutzungsplan geändert, was jedoch niemand auf dem Schirm hatte. Die Verkäufer wollten dann jedoch nicht mehr verkaufen, da die Stadt sich wohl ein wenig daneben benommen hat.
Nun ist die Fläche im Flächennutzungsplan schon als allgemeines Wohngebiet dargestellt (siehe Anhang).
Nach ersten Gedanken haben wir uns eine Teilung in drei Grundstücke vorgestellt mit einer privat erstellten Zufahrt (siehe Anhang).

Als nächsten Schritt würden wir die Stellung einer Bauvoranfrage in Angriff nehmen und Bodengutachten erstellen lassen.
Allgemein hätte ich folgende Fragen:
  • Gibt es bestimmt Fakten/ Unterlagen, welche wir in unserem Fall eventuell nicht bedacht haben aber definitiv in die Bauvoranfrage gehören (vorhanden ist ein formloses Schreiben, Bauvoranfrage, Flächennutzungsplan, Skizze)?
  • Wie wäre die erneute Einschätzung eurerseits zu der dargestellten Sachlage bzw. Aussichten auf Erfolg?
  • Sollte etwas bedacht werden, da es direkt drei Grundstücke auf einmal sind, auch in Bezug auf Weiterverkauf?
  • Hat jemand eine grobe Erfahrung was die Aufschüttung von Mutterboden pro qm kostet? Die Fläche fällt ca. 1 m bis 1,5 m zur Höhe der Straße ab.

Über jeden weiteren Tipp wäre ich wieder sehr dankbar.
FNP.png

Skizze.PNG
 
K

konibar

...
Eine 4.000 qm Weidefläche ... als "Baulücke" zu bezeichnen, ist so ziemlich der Gipfel der blauäugigen Hoffnung.
ist denn die "Baulücke" Teil des Innenbereichs?
Die benachbarten bebauten Flurstücke auch?
Gibt's einen gleichartigen Bebauungsplan für die Nachbarflurstücke?
SInd alle Nachbarflurstücke als Wohngebiet eingestuft?

wenn alles mit JA beantwortet wird scheint mir die Chance ganz gut,
dass die Baulücke als Wohngebiet eingestuft (§34 ?) werden kann.
 
M

Myrna_Loy

Dann wird der Verkäufer aber auch die Grundstücke nicht als Wiese verkaufen, sondern als Bauerwartungsland.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Wie hoch ist denn die Preisvorstellung des Verkaeufers?
Wo bleibt @Escroda? Der findet da bestimmt Alles raus. Da must aber genaue Daten liefern. Geoportal hat so viel mehr zu bieten. Ist das Grundstück im Innenbereich?
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Über jeden weiteren Tipp wäre ich wieder sehr dankbar.
Dann gebe ich Dir gleich mal den, mit den Planausschnitten nicht so geizig zu sein.
Wo bleibt @Escroda? Der findet da bestimmt Alles raus.
Der ist ich sachma "vergrault worden" (Kurzversion).
Da must aber genaue Daten liefern. Geoportal hat so viel mehr zu bieten. Ist das Grundstück im Innenbereich?
Tiefer zu schauen schadet dennoch nicht.
 
M

Malunga

Dann wird der Verkäufer aber auch die Grundstücke nicht als Wiese verkaufen, sondern als Bauerwartungsland.
Er wird sie als Bauland verkaufen. Denn wenn 34 greift ist es eben kein Erwartungsland mehr
Als Tipp noch: Grundstücke müssen zur Erschließung erreichbar sein. Wenn ich das richtig sehe haben die hinteren beide keinen direkten Zugang zur Straße.
Noch zur Voranfrage: Umso weniger du fragst, umso schneller und einfacher die Antwort. Bsp: Ist das Grundstück mit der FlurNr. grundsätzlich bebaubar?
Ihr könnt auch mehrere Fragen formulieren oder sie aufeinander aufbauen lassen.
Umso tiefer du ins Detail gehst, umso mehr kannst du rechtsverbindliche später einfließen lassen.
Das wichtigste aus meiner Sicht wäre aber definitiv zu klären ob es Bauland oder eben Erwartungsland ist UND ob das dem Verkäufer bewusst ist.
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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