Bauvoranfrage - welche Unterlagen?

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D.Gerner

D.Gerner

Hallo zusammen,

meine Frau und ich beabsichtigen ein Grundstück im Kreis Gummersbach zu erwerben.
Würden jedoch vor dem Kauf gerne klären, ob unser Bauvorhaben auch auf diesem
Grund realisierbar ist. Wir möchten gerne eine Stadtvilla (170m²) bauen. Grundstück hat
eine Fläche von 1025m². Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sollten dadurch nicht überschritten werden.

Folgende Informationen habe ich von der Stadt zum Grundstück erhalten.
Bebauungsplan 1 und 1a Allgemeines Wohngebiet, zweigeschossige, offene Bauweise, Grundflächenzahl: 0,4, Geschossflächenzahl: 0,7

Zitat aus einer E-Mail mit der zuständigen Beamtin
"Der BP 1 und 1a setzt eine zwingende II-geschossigkeit fest.
Nur die fehlenden überbaubaren Flächen regelt der § 34 Baugesetzbuch."


Nachbarbebauung besteht aus einer Stadtvilla, Einfamilienhäusern mit Satteldach
und Mehrfamilienhäusern.

Wir würden jetzt gerne eine Bauvoranfrage stellen.

Welche Unterlagen müssen beigefügt werden?
Und was müssen diese Unterlagen enthalten?
Muss ich einen Architekten engagieren? oder reichen skizzenhafte Darstellungen?
Reicht eine formlose Anfrage aus?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Was kostet der Spaß?

Danke im Voraus

D.Gerner

 
B

Bauherren2014

Und warum genau willst Du da jetzt eine Bauvoranfage stellen?

Mit Deinen wenigen Parametern, die Du uns gegeben hast und einem rechtskräftigen Bebauungsplan ist doch eigentlich alles geklärt. Oder gibt es noch etwas zusätzliches, was Du vergessen hast zu erwähnen?
 
D.Gerner

D.Gerner

So wie es verstanden habe, setzt der BP1 und 1a nur die zweigeschossige Bauweise fest. Keine Baugrenzen oder ähnliches. Unsere Stadtvilla soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22° haben. Die Stadtvilla neben an hat 45° (grässlich). Dürfte ich dann das Haus auf eine beliebige Position auf dem Grundstück unter Einhaltung der gesetzlichen 3 m Grenzabstand errichten?
 
B

Bauherren2014

Bist Du denn im Besitz des Bebauungsplanes? Ansonsten lass Ihn Dir von der Stadt aushändigen. Ggf. steht dort auch etwas zur Dachneigung drinnen.

Ansonsten: Solange im Bebauungsplan nichts anderes ausgewiesen ist, könntest Du das m.M.n. so bauen.
 
D.Gerner

D.Gerner

Hab der Stadt eine E-Mail geschickt und nachgefragt ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit Baugrenzen und anderem besteht. Bin auf die Antwort gespannt.
Ich habe im Internet recherchiert und viele waren der Meinung das man eine Bauvoranfrage vor dem Grundstückskauf stellen sollte um spätere
Überraschungen zu vermeiden .
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir möchten gerne eine Stadtvilla (170m²) bauen. Grundstück hat
eine Fläche von 1025m². Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sollten dadurch nicht überschritten werden.

Folgende Informationen habe ich von der Stadt zum Grundstück erhalten.
Bebauungsplan 1 und 1a Allgemeines Wohngebiet, zweigeschossige, offene Bauweise, Grundflächenzahl: 0,4, Geschossflächenzahl: 0,7
Die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 40% der Grundstücksfläche = 410 qm. Die Geschossflächenzahl wiederum besagt, wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche gebaut werden dürfen. Hier 70% der Grundstücksfläche = 287 qm.

Zitat aus einer E-Mail mit der zuständigen Beamtin
"Der BP 1 und 1a setzt eine zwingende II-geschossigkeit fest.
Nur die fehlenden überbaubaren Flächen regelt der § 34 Baugesetzbuch."


Nachbarbebauung besteht aus einer Stadtvilla, Einfamilienhäusern mit Satteldach und Mehrfamilienhäusern. Unsere Stadtvilla soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22° haben. Die Stadtvilla neben an hat 45° (grässlich).
Und wo liegt jetzt das Problem? § 34 bedeutet nichts anderes, als das Du Dich mit Deinem BV an die Umgebungsbebauung halten mußt. Das Du eine Stadtvilla bauen darfst, weißt Du ja schon. Wenn es in der Umgebung "nur" Stadtvillen, Einfamilienhaus oder Bungalow mit eher höherer DN, als 22° gibt, wirst Du vmtl. keine Genehmigung erhalten. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, daß die Mitarbeiter des zuständigen Bauplanungsamtes dort derart stur wären, daß sie nicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen würden. Da sind die Aussagen des BA Rösrath schon eher mit Vorsicht zu genießen

Dürfte ich dann das Haus auf eine beliebige Position auf dem Grundstück unter Einhaltung der gesetzlichen 3 m Grenzabstand errichten?
Wohl kaum. Du wirst Dich mit Deinem BV an die Fluchten der Umgebungsbebauung halten müssen.

Hab der Stadt eine E-Mail geschickt und nachgefragt ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit Baugrenzen und anderem besteht. Bin auf die Antwort gespannt.
Du solltest persönlich erscheinen! Du willst doch was von ihnen ...?

Ich habe im Internet recherchiert und viele waren der Meinung das man eine Bauvoranfrage vor dem Grundstückskauf stellen sollte um spätere Überraschungen zu vermeiden .
Ja, ja ... die Gutmenschen** in den bekannten Foren ....

Bei Deinem Grundstück sind die Parameter sowas von klar ausformuliert! Das Geld für eine BVA, was - wenn ich richtig erinnere - nur zu 50% beim späteren Bauantrag angerechnet wird, kannst Du Dir imho schenken. Such Dir stattdessen einen Architekten oder Planer Deines Vertrauens und lasse sie einen Entwurf entwickeln. Liegt dieser mit Ansichten & Co. vor, fahre persönlich (oder Architekt oder Verkäufer) in die Sprechstunde des Bauamtes und dann schaust Du, was ggf.. noch geändert werden muß

Edit:

** durch Gutmenschen ersetzt; ich sollte nicht schreiben, wenn ich mir gerade geärgert habe. Sorry ops:

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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