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seit 3 Jahren wird von der Gemeinde an einem Bebauungsplan Entwurf gearbeitet. [...] Jetzt haben wir den Bauantrag eingereicht, mit der gleichen Position und Ausrichtung. hier wird nun die Position des Hauses bemängelt, dass es zu weit von der Straße weg steht. Mit der Begründung, dass das Haus sich nach Paragraph 34 Baugesetzbuch einfügen muss. Und hierfür näher an der Straße positioniert werden muss.
Der zukünftige Bebauungsplan wird hier nicht als Grundlage herangezogen. Obwohl genau dies in der Bauvoranfrage so war.
Das Bauamt hat nach geltendem Recht zu handeln, seine einzige zulässige Grundlage ist also der bei Antragstellung gültige Rahmen. Einen noch nicht rechtsgültigen Planentwurf zu beachten oder gar in die Auflagen eines Vorbescheides zu übernehmen ist demnach rechtsfehlerhaft, schadet aber m.W. nicht dem Glauben des Antragstellers. Allenfalls wäre ein Hinweis im Vorbescheid angebracht gewesen, daß ein Planaufstellungsverfahren anhängig sei und sich die Beurteilungsgrundlage bis zum tatsächlichen Bauantrag noch würde verändern können. Hier ist nun jedoch auch der förmliche ordentliche Bauantrag noch vor der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes gestellt worden, also nach §34 zu beurteilen. Ggf. ließe sich die Behörde auf Niederschlagung der Gebühren des durch sie verursachten fehlerhaften Bauantrages in Anspruch nehmen, am günstigsten wohl durch Gebührenfreistellung des neuen Bauantrages. Die damit verursachten Architektenmehrkosten sehe ich als Fall für dessen Kulanz, denn um die grundsätzliche Rechtslage mußte er berufsbedingt gewußt haben.Die spannende Frage ist natürlich, ob es aus Sicht des Bauherrn eine Rolle spielt, wie der Sachbearbeiter dazu kommt, etwas zu genehmigen. Also ob es der Rechtsverbindlichkeit etwas tut
Meine Meinungsäußerungen stellen keine Rechtsberatung(en) dar.
Die Planaufstellung wird nicht ohne Grund so lange dauern: mit den neuen Grundlagen bei der Überplanung eines bereits nach §34 bebauten Gebietes gewissermaßen eine Nichteinfügung in den Bestand herzustellen, ist ein selten dämliches Unterfangen der Gemeinde. Ich könnte mir vorstellen, daß hier der Plan einmal nicht an einem Oppositionsfraktiönchen, sondern am Landratsamt scheitert.