K
kinderpingui
Hallo,
wir bauen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in starker talseitiger Hanglage, bei dem sich das UG im rückwärtigen Bereich im Erdreich befindet. Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild des Querschnitts angehangen.
Gemäß eines bereits älteren Bodengutachtens besteht folgende Aussage:
Hinweise zur Gebäudeabdichtung:
Hochwertig genutzte, in das Erdreich einbindende Gebäudeteile (Kellerräume) müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich geschützt sein. Die Anforderungen an die Abdichtung richten sich nach der Feuchtebelastung. Mit der im August
2000 veröffentlichten Neufassung der DIN 18195-4 ist eine Neueinstufung der Lastfälle der Feuchtebelastung erfolgt. Unterschieden wird nunmehr zwischen Bodenfeuchtigkeit, nichtstauendem Sickerwasser, vorübergehend aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser. Der Ansatz des Lastfalls „Bodenfeuchte“ setzt nach DIN 18195, Teil 4 eine sehr gute Durchlässigkeit (kf > 10-4 m/s) des anstehenden Bodens und der Arbeitsraumverfüllung voraus.
Aufgrund des bindigen Charakters der im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden (lehmiger Boden) und der damit einhergehenden, deutlich geringeren Durchlässigkeit ist bei unterkellerten Gebäuden mit einem Einstau von Oberflächenwasser und gegebenenfalls anfallendem Schichtenwasser in der Arbeitsraumverfüllung zu rechnen (sog. „Badewanneneffekt“). In derartigen Fällen sind im Regelfall Abdichtungen nach DIN 18195, Teil 6 erforderlich.
Wird ein Aufstauen von Sickerwasser im verfüllten Arbeitsraum durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, verhindert, können Sohle und Außenwände auch in Böden mit kf kleiner gleich 10-4 m/s nach DIN 18195,
Teil 4 unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise abgedichtet werden:
Die Flächendränage vor der Wand (z.B. Dränplatten aus bituminös verklebten Polystyrolkugeln oder Dränmatten aus Kunststoff-Noppenbahnen) und die Ringdränage am Fundament sind in entsprechender Qualität auszuführen. Dazu gehören auch:
- Sicherstellung einer funktionsfähigen Vorflut
- Herstellung von Kontrollschächten in ausreichender Zahl
- Jährliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Dränung.
Laut Baubeschreibung des GUs sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Waagerechte Feuchtigkeitsisolierung:
- Auf der Beton-Bodenplatte: komplett Bitumenschweißbahn G200 S4 Aluminium oder „Knauf Abdichtungsbahn Katja Sprint“ oder gleichwertig.
- Folienbahn / Bitumenschweißbahn unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
- Dichtungsschlämme unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Betonwänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Senkrechte Feuchtigkeitsisolierung gegen "nichtdrückendes Wasser":
an der Außenseite der erdberührten, unverputzten Rohbau-Außenwandflächen (aus Stahlbeton):
z.B. Ceresit BT21-Dichtbahn-Allwetter-Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn und/oder mit bituminöser Dickbeschichtung; zusätzlicher Verfüllschutz aus Gleitfolie, Noppenbahn, Filtervlies.
im Sockelbereich bis 30 cm über das geplante Gelände: Überputzbare Dichtungsschlämme.
Drainageleitungen:
Im Unter- / Kellergeschoss:
● Material: PVC-Drainage-Rohr DN 100
● Ummantelung mit Vlies, Abdeckung mit Lava, Kies etc. als Filterschicht.
● Im Erdreich Berg- und Giebelseitig.
Fragen:
1. Sind die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Aussagen des Bodengutachtens ausreichend?
2. Der ausgehobene bindige Boden wird ja zum Wiederverfüllen des Arbeitsraums im rückwärtigen Bereich eher nicht geeignet sein, sodass ich mit Mehrkosten durch Verfüllen mit geeignetem Material rechnen muss, richtig?
Vielen Dank
wir bauen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in starker talseitiger Hanglage, bei dem sich das UG im rückwärtigen Bereich im Erdreich befindet. Zur Veranschaulichung habe ich mal ein Bild des Querschnitts angehangen.
Gemäß eines bereits älteren Bodengutachtens besteht folgende Aussage:
Hinweise zur Gebäudeabdichtung:
Hochwertig genutzte, in das Erdreich einbindende Gebäudeteile (Kellerräume) müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich geschützt sein. Die Anforderungen an die Abdichtung richten sich nach der Feuchtebelastung. Mit der im August
2000 veröffentlichten Neufassung der DIN 18195-4 ist eine Neueinstufung der Lastfälle der Feuchtebelastung erfolgt. Unterschieden wird nunmehr zwischen Bodenfeuchtigkeit, nichtstauendem Sickerwasser, vorübergehend aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser. Der Ansatz des Lastfalls „Bodenfeuchte“ setzt nach DIN 18195, Teil 4 eine sehr gute Durchlässigkeit (kf > 10-4 m/s) des anstehenden Bodens und der Arbeitsraumverfüllung voraus.
Aufgrund des bindigen Charakters der im Untersuchungsgebiet aufgeschlossenen Böden (lehmiger Boden) und der damit einhergehenden, deutlich geringeren Durchlässigkeit ist bei unterkellerten Gebäuden mit einem Einstau von Oberflächenwasser und gegebenenfalls anfallendem Schichtenwasser in der Arbeitsraumverfüllung zu rechnen (sog. „Badewanneneffekt“). In derartigen Fällen sind im Regelfall Abdichtungen nach DIN 18195, Teil 6 erforderlich.
Wird ein Aufstauen von Sickerwasser im verfüllten Arbeitsraum durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, verhindert, können Sohle und Außenwände auch in Böden mit kf kleiner gleich 10-4 m/s nach DIN 18195,
Teil 4 unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise abgedichtet werden:
Die Flächendränage vor der Wand (z.B. Dränplatten aus bituminös verklebten Polystyrolkugeln oder Dränmatten aus Kunststoff-Noppenbahnen) und die Ringdränage am Fundament sind in entsprechender Qualität auszuführen. Dazu gehören auch:
- Sicherstellung einer funktionsfähigen Vorflut
- Herstellung von Kontrollschächten in ausreichender Zahl
- Jährliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Dränung.
Laut Baubeschreibung des GUs sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Waagerechte Feuchtigkeitsisolierung:
- Auf der Beton-Bodenplatte: komplett Bitumenschweißbahn G200 S4 Aluminium oder „Knauf Abdichtungsbahn Katja Sprint“ oder gleichwertig.
- Folienbahn / Bitumenschweißbahn unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
- Dichtungsschlämme unter den auf der Bodenplatte aufstehenden Betonwänden gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Senkrechte Feuchtigkeitsisolierung gegen "nichtdrückendes Wasser":
an der Außenseite der erdberührten, unverputzten Rohbau-Außenwandflächen (aus Stahlbeton):
z.B. Ceresit BT21-Dichtbahn-Allwetter-Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn und/oder mit bituminöser Dickbeschichtung; zusätzlicher Verfüllschutz aus Gleitfolie, Noppenbahn, Filtervlies.
im Sockelbereich bis 30 cm über das geplante Gelände: Überputzbare Dichtungsschlämme.
Drainageleitungen:
Im Unter- / Kellergeschoss:
● Material: PVC-Drainage-Rohr DN 100
● Ummantelung mit Vlies, Abdeckung mit Lava, Kies etc. als Filterschicht.
● Im Erdreich Berg- und Giebelseitig.
Fragen:
1. Sind die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Aussagen des Bodengutachtens ausreichend?
2. Der ausgehobene bindige Boden wird ja zum Wiederverfüllen des Arbeitsraums im rückwärtigen Bereich eher nicht geeignet sein, sodass ich mit Mehrkosten durch Verfüllen mit geeignetem Material rechnen muss, richtig?
Vielen Dank