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nordanney
Diese Formulierung kenne ich auch - steht in allen möglichen Bedingungen bei allen möglichen Förderbanken oder auch KfW-Mitteln.WFB 4.1. ..oder grundsätzlich die Abgabe
einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Aber ich habe noch nie gehört, dass ein KfW-Antrag (= Darlehensanstrag) einem konkreten Lieferungs- und Leistungsvertrag entspricht. Das ist mir komplett neu (und ich bin Immobilienfinanzierer). Bisher waren dies IMMER nur Handwerkerverträge oder Kaufverträge.
Genau aus diesem Grund habe ich bei Dir nachgefragt. Wo steht das? In dem von Dir genannten Punkt definitiv nicht. "...der Bauausführung zuzurechnender...". Nein, das ist kein Darlehensantrag.