Bebaubare Fläche - überschreiten

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B

benkler1401

Hallo Zusammen,

Wir befinden und gerade im Bau einer Doppelhaushälfte und wollten dort eine Garage mit einem 3m Anbau anfügen nun haben wir vom Bauträger die Information bekommen das wir durch den Anbau von 3mx3m die bebaubare Fläche überschreiten und wir somit Ärger mit der Stadt bekommen könnten.
Nun wohne ich schon 20 Jahre in dem gleichen Einzugsgebiet und mir ist bekannt das mind.75% der Häuser gegen Baurecht verstoßen und in den letzten 25 Jahren hat das niemanden Interessiert nun wäre jedoch meine Frage wenn ich die Garage inkl. Anbau dennoch errichten lasse obwohl ich die bebaubare Fläche überschreite welche Folgen könnte das für mich haben ?
Abriss der Garage?
,,Nur'' eine Geldstrafe?
Wäre es möglich insofern die Stadt dahinter kommt die Terrasse abzureißen um die bebaubare Fläche wieder einzuhalten ?

Uns ist der Anbau sehr wichtig und wir wollen ihn wirklich Umsetzten.
Ich bin mir bewusst das dieses vorhaben gegen Richtlinien der


Vielen Dank!

MfG benkler
 
Nordlys

Nordlys

Also mein Kenntnisstand ist der: Der Bauunternehmer weiss um die Baugrenzen, um die Rechtswidrigkeit Deines Planes.
Er wird den Auftrag ohne Ausnahme-Genehmigung nicht ausführen. Sonst können sie ihn auch belangen. Es bleibt m.E. nur der weg, das Bauamt von der Unschädlichkeit Deines Planes zu überzeugen und eine Ausnahme hin zu bekommen. Karsten
 
77.willo

77.willo

Warum sich nicht einfach an Gesetze halten und das beste aus der Situation machen? Ich finde es beunruhigend wie hier immer wieder ohne mit der Wimper zu zucken solche Vorhaben beschrieben werden.
 
tomtom79

tomtom79

Oder eine Befreiung beantragen?

Oder versickerungs fähiges Pflaster oder das Garagendach begrünen.
 
B

benkler1401

Vielen Dank an euch .

Habe gerade durch Zufall von der Garagendach begrünen gelesen das wäre der Optimal fall!
Ich hoffe das ist bei uns auch Umsetzbar.

Das mit dem Pflaster wäre auch eine Option muss ich mal in Erfahrung bringen.

Vielen Dank euch allen
 
E

Escroda

Geht's hier nur um die Überschreitung der Grundflächenzahl oder auch um die Baugrenze?
Hast / brauchst Du eine Baugenehmigung für die Doppelhaushälfte und ist die Garage / der Abstellraum enthalten?
Oder versickerungs fähiges Pflaster oder das Garagendach begrünen.
Das müsste der Bebauungsplan ausdrücklich begünstigen. Wenn der sich nicht äußert, gilt die Baunutzungsverordnung (die für den Bebauungsplan gültige Fassung beachten), die keine Unterscheidung der Oberflächenbeschaffenheit macht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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