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Escroda
Das, was die meisten Bauherren an ihr Wohnzimmer bauen, um den Sommer zu genießen. Wenn Du durch eine bodentiefe Tür aus deinem Haus auf deine Terrasse treten kannst, handelt es sich bei der Terrasse eben nicht um eine Nebenanlage im Sinne des §14 Baunutzungsverordnung, sondern um ein Bestandteil der Hauptanlage, also des Wohnhauses, und muss voll bei der Grundflächenzahl-1 angerechnet werden und übrigens auch im Baufenster liegen. Du könntest deine Terrasse auch weiter hinten im Garten z.B. als Grillplatz anlegen, sofern der Bebauungsplan das anderweitig nicht ausschließt. Dann wäre sie nicht mit dem Wohnhaus verbunden und wäre eine untergeordnete Nebenanlage die zur Grundflächenzahl-2 zählt.was ist denn eine "direkt am Haus liegende Terrasse" ?
Es steht indirekt im §20 Baunutzungsverordnung:und wo steht das
(4) Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14,
Balkone, Loggias, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den
Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder
zugelassen werden können, unberücksichtigt.
Warum sollte die Terrassen hier ausdrücklich aufgeführt sein, wenn sie immer zu den Nebenanlagen gehörten. Zugegeben, bietet immer noch Interpretationsspielräume und man könnte die Formulierung noch weiter hinterfragen. Daher gibt es zu diesem Thema einschlägige Kommentare und Gerichtsurteile, die die Stadt Frankfurt a.M. in einer Arbeitshilfe Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl sehr schön zusammengefasst und auf ihrer Website veröffentlicht hat.