Bebauung eines Grundstücks in Mischgebiet.

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D

DaveSykora

Auf jeden Fall will ich kein Streit angehen wenn es nicht geht dann geht es nicht. Aber wenn ich zu mindest nicht probiere… verlieren können wir ja nichts.
 
11ant

11ant

Hier braucht es noch keine Bauvoranfrage. Schreibe das Bauamt mit der Bitte um Auskunft an, ob das Grundstück
a) im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
b) im nicht überplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) oder
c) im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) liegt.
Das müssen sie Dir auch ohne förmliche Bauvoranfrage wahrheitsgemäß beantworten.
Im Fall C bist Du Bauer, Förster oder aussichtslos.
 
K a t j a

K a t j a

Hier braucht es noch keine Bauvoranfrage. Schreibe das Bauamt mit der Bitte um Auskunft an, ob das Grundstück
a) im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
b) im nicht überplanten Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) oder
c) im Außenbereich (§35 Baugesetzbuch) liegt.
Das müssen sie Dir auch ohne förmliche Bauvoranfrage wahrheitsgemäß beantworten.
Im Fall C bist Du Bauer, Förster oder aussichtslos.
Komisch, ich bin weder Förster noch Bauer und habe im Außenbereich gebaut. Und nach uns noch 5, obwohl immer noch kein Bauland. Ich sage ja nicht, dass die Chancen sehr hoch sind aber es ist nicht immer "aussichtslos".
 
Zuletzt aktualisiert 16.02.2025
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