Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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PascalBW

Wie plant ihr denn Garage / Abstellplatz Auto? 2,5 m Abstand sind ja auch nicht so viel
Vor das Haus. In Grunde genommen so wie bei Haus Nr.16 als reiner Abstellplatz. Keine Garage.

Ich wunder mich immer, wie man auf die Idee kommt, eine Doppelhaushälfte zu kaufen und den Neubau so zu planen, als ob es keinen siamesischen Zwilling geben würde.
Das tun wir überhaupt nicht. Wenn die Kosten für so ein "unnötiges" Dach nun mal so in die Höhe schießen, darf man ja wohl Überlegungen anstellen in wie Weit man flexibel ist bzw. wie man die Kosten senken kann. Wie würden sofort solch ein steiles Dach bauen, wenn sich die Kosten dafür in Grenzen hielten. Ganz einfach.
 
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PascalBW

Architekten nehmen, Umgebungsbebauung analysieren (für den 34er ist nicht nur das Nachbarhaus ausschlaggebend, sondern die Umgebungsbebauung), förmliche Bauvoranfrage stellen
Werden wir so wohl machen bzw. das Bauamt hat signalisiert, dass wir auch vor der Bauvoranfrage und vor dem Bauantrag unsere Pläne mit ihnen abstimmen können und das auch gewünscht ist. Das macht durchaus Sinn.
 
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ypg

ich habe ein Grundstück inkl. einem alten Haus erworben und möchte darauf ein neues Haus bauen,
Es geht um das Haus Nr. 14, wo Du das Grundstück gelb eingerahmt hast?
Wie jung/alt ist denn das Haus bzw wann wurde es denn renoviert? Seid Ihr sicher, dass Ihr ein Doppelhaus abreißen wollt und die Gefahren abwägen könnt, die dann das andere Haus betreffen?
 
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PascalBW

Mich irritiert, dass ihr dann nur Eure 2,5 Grenzabstand einhalten müsst. Die weitere Hälfte steht ja auf der Grenze. Nach meinem Verständnis müsstet ihr dann für die Nachbarn auch die 2,5 zur Verfügung stellen. Hausanschlusskasten´ da noch einmal nach und geh dadurch auf Nummer sicher.
Hatte ich gemacht. Werde ich aber sicherheitshalber nochmal machen. Danke für den Hinweis. Die Antwort war damals, dass wir nur die 2,5 Meter einhalten müssen, auch wenn das andere Haus auf der Grenze bzw. keine 2,5 Meter von der Grenze weg ist, weil wir dafür nichts können. Der Nachbar muss aber, insofern er den Bestand abreisst auch 2,5 Meter wegbleiben oder eine Brandwand errichten insofern er wieder auf der Grenze bauen möchte.

Es geht um das Haus Nr. 14, wo Du das Grundstück gelb eingerahmt hast?
Wie jung/alt ist denn das Haus bzw wann wurde es denn renoviert? Seid Ihr sicher, dass Ihr ein Doppelhaus abreißen wollt und die Gefahren abwägen könnt, die dann das andere Haus betreffen?
Ja korrekt.
Das Haus ist von 17xx. Renoviert wurde es das letzte mal 1960.
Ja, auf dem Grund auf dem das Haus Nr. 16 (BJ: 1990) steht, war früher der andere Teil von Hausnummer 14. Damals war der Abriss ebenfalls kein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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