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SliPkNoT1848
Hallo zusammen,
zum Thema Dachformen ist im Bebauungsplan folgende Regelung enthalten:
Gestaltung der Dächer bei Hauptgebäuden
Für Hauptgebäude sind nur Sattel, Walm- und Spitzdächer zulässig.
Für Garagen und Nebengebäude sind zudem Pultdächer bis max. 15° Dachneigung und Flachdächer zulässig
Heißt das im Umkehrschluss, dass es nicht zulässig ist, wenn wir so eine Terrassenüberdachung planen?
Danke schon mal vorab!
Schöne Grüße
zum Thema Dachformen ist im Bebauungsplan folgende Regelung enthalten:
Gestaltung der Dächer bei Hauptgebäuden
Für Hauptgebäude sind nur Sattel, Walm- und Spitzdächer zulässig.
Für Garagen und Nebengebäude sind zudem Pultdächer bis max. 15° Dachneigung und Flachdächer zulässig
Heißt das im Umkehrschluss, dass es nicht zulässig ist, wenn wir so eine Terrassenüberdachung planen?
Danke schon mal vorab!
Schöne Grüße