Bebauungsplan Bayern: zulässige Dachformen Terrassenüberdachung

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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H

hanghaus2023

Vereinfachtes Verfahren heisst Du beachtest Alle Rechtsgrundlagen. Der Architekt kennt die. Daher seine Bedenken.

Terrassendach mit mehr als 15 Grad sind eher selten.
 
11ant

11ant

Terrassenüberdachungen dürfen in Bayern ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtet oder geändert werden, wenn ihre Fläche nicht größer als 30 m2 ist und ihre Tiefe nicht mehr als 3 m beträgt. Die Errichtung größerer Überdachungen ist dagegen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
Wir reden wohl von https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-einfamilienhaus-2-vollgeschosse-195-qm-satteldach-in-bayern.48136/ - da erscheint mir eine weggelassene Überdachung nicht glaubwürdig, um sie "spontan" nachzurüsten. Ich würde mich da nicht angreifbar machen:
Vereinfachtes Verfahren heisst Du beachtest Alle Rechtsgrundlagen. Der Architekt kennt die. Daher seine Bedenken.
Würde bei dem Passus zum Hauptgebäude auch Pultdach auftauchen hätte er keine Bedenken.
Ich hätte die Bedenken eher hinsichtlich des Architekten.
 
H

hanghaus2023

Danke @11ant

Mich würde ja mal interessieren was der TE nun von den vielen Vorschlägen umgesetzt hat.

Die Terrasse kommt dann vermutlich nach SO.
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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