S
SaschaL
Hallo zusammen,
ich habe eventuell ein Grundstück in Aussicht... wenn, muss meine Zusage aber recht kurzfristig erfolgen.
Grundstück hat ca. 600qm bei 18x33m Maße... "Problem": Im hinteren Bereich ist ein 8 Meter breiter Streifen in welchem "Sträucher" stehen, die - wenn ich es richtig verstehe - erhalten werden sollen. Zusätzlich soll weiteres dort gepflanzt werden.
Die Sträucher sind locker 6 Meter hoch und bei 8 x 18 Meter gehen gut 144qm verloren. Da darf man nicht nur nix bauen - man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp ;)
Text im Bebauungsplan:
ich habe eventuell ein Grundstück in Aussicht... wenn, muss meine Zusage aber recht kurzfristig erfolgen.
Grundstück hat ca. 600qm bei 18x33m Maße... "Problem": Im hinteren Bereich ist ein 8 Meter breiter Streifen in welchem "Sträucher" stehen, die - wenn ich es richtig verstehe - erhalten werden sollen. Zusätzlich soll weiteres dort gepflanzt werden.
Die Sträucher sind locker 6 Meter hoch und bei 8 x 18 Meter gehen gut 144qm verloren. Da darf man nicht nur nix bauen - man kauft am Ende für 144qm x Preis lediglich Gestrüpp ;)
Text im Bebauungsplan:
Besagte Textfestsetzung hierzu:9. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe a und b Baugesetzbuch)
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, vgl. Textfestsetzung Nr. ....
Fragen:Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25 a) und b) Baugesetzbuch) Innerhalb der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind standortgerechte Bäume, Gehölze und Sträucher gemäß § 9 (1) Nr. 25b Baugesetzbuch zu erhalten.
Ergänzend sind gemäß § 9 (1) Nr. 25a Baugesetzbuch standortgerechte Laubgehölze als Heister 2 x verpflanzt mit einer Höhe von 150 bis 175 cm und Sträucher, 2 x verpflanzt, Höhe 80- 100 cm zu pflanzen.
- Diese wirklich hohen (6 Meter) und breiten (8 Meter) Sträucher müssen erhalten werden?
- Man darf sie nicht in der Höhe oder breite Stutzen?
- Zusätzlich muss in diesem Bereich noch das beschriebene gepflanzt werden?
- Was bedeutet "2 x verpflanzt"?
- Wenn der Bagger die beim Vorbereiten des Bodens "aus Versehen" erwischt gibt es richtig Ärger?