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davegoldmann
Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus mit ebenerdiger Einliegerwohnung (ca. 40-50qm) für die Oma. Das Grundstück ist 19m breit und 32m lang. Wir würden gerne beim Hausbau die volle Breite nutzen die erlaubt ist, damit es bei beide Wohneinheiten im EG nicht zu eng haben.
Jetzt frage ich mich, ob ich das Haus 13m breit bauen darf und 10m lang. Rechts neben dem Haus wollte ich dann ein Carport bauen und die beiden Autos hintereinander Stellen, so dass die beiden Autos entlang der 10m des Hauses platziert werden. Ich muss laut meiner Stadt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachweisen. Also wollte ich den 3. Stellplatz vor das Haus in den Vorgarten stellen. Jetzt frage ich mich, ob das so erlaubt ist, oder ob die beiden Stellplätze neben dem Haus in einem Doppelcarport mit 6m Breite realisiert werden müssen. Für diesen Fall könnte das Haus nur 10m breit werden und es wäre dann unmöglich eine ebenerdigen Einliegerwohnung zu realisieren.
Im Bebauungsplan steht folgendes:
Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise ist bei Wohngebäuden mit einer Wohnung einer der Garage vorgelagerter Stellplatz zulässig und nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim anrechenbar. Bei Wohngebäuden mit 2 Wohnungen ist ausnahmsweise ein Stellplatz im Vorgarten zulässig.
Was meint ihr?
Grüße,
Dave
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus mit ebenerdiger Einliegerwohnung (ca. 40-50qm) für die Oma. Das Grundstück ist 19m breit und 32m lang. Wir würden gerne beim Hausbau die volle Breite nutzen die erlaubt ist, damit es bei beide Wohneinheiten im EG nicht zu eng haben.
Jetzt frage ich mich, ob ich das Haus 13m breit bauen darf und 10m lang. Rechts neben dem Haus wollte ich dann ein Carport bauen und die beiden Autos hintereinander Stellen, so dass die beiden Autos entlang der 10m des Hauses platziert werden. Ich muss laut meiner Stadt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachweisen. Also wollte ich den 3. Stellplatz vor das Haus in den Vorgarten stellen. Jetzt frage ich mich, ob das so erlaubt ist, oder ob die beiden Stellplätze neben dem Haus in einem Doppelcarport mit 6m Breite realisiert werden müssen. Für diesen Fall könnte das Haus nur 10m breit werden und es wäre dann unmöglich eine ebenerdigen Einliegerwohnung zu realisieren.
Im Bebauungsplan steht folgendes:
Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise ist bei Wohngebäuden mit einer Wohnung einer der Garage vorgelagerter Stellplatz zulässig und nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Nauheim anrechenbar. Bei Wohngebäuden mit 2 Wohnungen ist ausnahmsweise ein Stellplatz im Vorgarten zulässig.
Was meint ihr?
Grüße,
Dave