Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig >> Zum 1. Beitrag <<
das kann schon gut möglich sein, dass ich da einiges Durcheinander würfle .
Trotzdem schon mal Danke, ich melde mich mit mehr Durchblick wieder
Ein schönes Wochenende euch noch!
Kopier die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, also die Legende neben der Karte und den Kartenausschnitt mit Deinem Grundstück, und lade es hier hoch. Ortslage, Straßen- und Flurbezeichnungen etc. kannst Du schwärzen.
So, ihr lieben,
Ihr hattet natürlich Recht. Ich habe mit dem Bauamt tel.
Die Wandhöhe würde bei den ausgewählten Grundstücken 6,5m betragen.
Sobald der Bebauungsplan online ist melde ich es. Ist wohl bisher ein Vorabzug.
viele grüße
Aber Du wirst doch wohl niedriger bauen dürfen? Können Dir doch nicht 6.50 aufzwingen, das ist ja ein Hochhaus. Du wolltest doch Winkelbungalow? Der kommt ja bestenfalls 4,50. Aber er braucht Fläche. Ein 600 er Grundstück muss schon sein.
Hallo, ja die 6,50 sind das Höchstmaß.
Es sind einige schöne Grundstücke dabei mit 700-800 m2.
Was würdet ihr an Wohnfläche planen (Keller soll auch sein) bei einem Kind und Home Office.)