Bebauungsplan verlangt Eingeschossiges Haus - für 2 Familien?

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S

slowmo2

Hallo, ich plane mein Elternhaus umzubauen und damit das vorhandene Baufenster komplett auszunutzen. Laut Bebauungsplan ist hier nur eingeschossig zulässig.
Ist es rechtlich überhaupt möglich in einem eingeschossigen Haus ( EG+DG) zwei Parteien unterzubringen?
Da ich meine Mutter im EG und meine Familie im DG einplane.

Danke schon mal
 
S

slowmo2

Nein, das DG zählt nicht als Vollgeschoss...

Wie gesagt, geht es mir erst mal um die rechtliche Frage ob in einem eingeschossigem Haus zwei Parteien wohnen dürfen.
 
A

apokolok

Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten sollte im Bebauungsplan stehen.
Mutter im EG, Familie im kleineren DG hört sich jetzt mal medium sinnvoll an.
 
S

slowmo2

hm, im Bebauungsplan find ich nichts bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten. Bedeutet das, dass es vermutlich kein Problem darstellt wenn ich 2 Wohnungen in das Haus einplane?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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