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Tobo1983
Hallo zusammen,
meine Familie und ich haben uns gestern ein Grundstück angesehen. An und für sich ist alles perfekt. Lage ist nicht großartig aber gut. Grundstück ist eben und günstig für unsere Region (Kreis Böblingen).
Das einzige Problem ist, dass ich den Bebauungsplan so interpretieren, dass die Traufhöhe maximal 3,3m sein darf und jetzt wollte ich eure Meinung dazu einholen, ob ich das richtig interpretiere.
Der genaue Text lautet:
"Die traufseitigen Höhen, von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis Schnittpunkt Außenseite Umfassuung wand und Oberkante Sparren gemessen, dürfen nicht mehr als 3,3 betragen."
Der Bebauungsplan ist schon recht alt und wohl öfter als einmal ist was neu reingekommen, bzw geändert worden. Ich habs auch mal hochgeladen, damit ihr es sehen könnt.
Dachform: Satteldach (30-38°), keine Beschränkung der Firsthöhe, 1 Vollgeschoss.
Danke für eure Hilfe!
meine Familie und ich haben uns gestern ein Grundstück angesehen. An und für sich ist alles perfekt. Lage ist nicht großartig aber gut. Grundstück ist eben und günstig für unsere Region (Kreis Böblingen).
Das einzige Problem ist, dass ich den Bebauungsplan so interpretieren, dass die Traufhöhe maximal 3,3m sein darf und jetzt wollte ich eure Meinung dazu einholen, ob ich das richtig interpretiere.
Der genaue Text lautet:
"Die traufseitigen Höhen, von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis Schnittpunkt Außenseite Umfassuung wand und Oberkante Sparren gemessen, dürfen nicht mehr als 3,3 betragen."
Der Bebauungsplan ist schon recht alt und wohl öfter als einmal ist was neu reingekommen, bzw geändert worden. Ich habs auch mal hochgeladen, damit ihr es sehen könnt.
Dachform: Satteldach (30-38°), keine Beschränkung der Firsthöhe, 1 Vollgeschoss.
Danke für eure Hilfe!