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Escroda
Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Suche lieber einen Entwurfsverfasser, dem Du die Durchsetzung deiner Wünsche zutraust oder der zumindest tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrung im Formulieren von Abweichungsbegründungen erkennen lässt.Der Punkt "statische" oder "dynamische" Verweisung macht das jetzt echt kompliziert.
Ja. Du findest die alten Vorschriften auf der Website nrw-Baurecht des Juristen Sebastian Veelken unter Baurecht für Laien -> Öffentliches Baurecht: Häufige Fragen -> Gesetzestexte finden (Baurecht und mehr) -> letzter Absatz, letzter Punkt: Landesbauordnung - alte VersionenHast du Zugriff darauf?
Du kannst Dich natürlich auch rückwärts durch die Gesetz- und Verordnungsblätter auf der offiziellen Seite des Innenministeriums recht.nrw.de hangeln.