Die Broschüre sagt es genau:
"Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig. Es werden nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt.
Eine private Durchführung, auch von Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche
Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümer. " (S. 4,
Merkblatt BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus 461)