P
parcus
Nur hat das alles nichts mit einer Heizlast gemeinsam, da diese nach der DIN/TS 12831 berechnet wird.
Deshalb ist diese auch kein Bestandteil des Wärmeschutznachweises bzw. Energieausweises.
(Die aktuelle Norm ist hier die DIN 18599)
Die Summe der Raumheizlast (TGA) kann somit bis 30% über der Gebäudeheizlast nach einer Energieberatung liegen,
da es um völlig unterschiedliche Ziele geht.
Deshalb ist diese auch kein Bestandteil des Wärmeschutznachweises bzw. Energieausweises.
(Die aktuelle Norm ist hier die DIN 18599)
Die Summe der Raumheizlast (TGA) kann somit bis 30% über der Gebäudeheizlast nach einer Energieberatung liegen,
da es um völlig unterschiedliche Ziele geht.