Musketier
Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr eine im Grundbuch zugeordnete Eigentumswohnung.
Dann sollte das wie bei jeder anderen Eigentumswohnung als Wert angesehen werden.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Bank als Sicherheit eine Grundschuld will.
Oder gehört (wie bei einer Erbengemeinschaft) das Kompletthaus dem Bruder und deiner Frau gemeinsam und ihr nutzt nur die größere Wohnung?
Dann wäre 1. der Wert des Anteils nicht 120T€ sondern nur 95T€ (120T€ + 70T€ = 190T€ * 50%).
2. Dürfte dann die Eintragung einer Grundschuld problematischer werden.
Dann sollte das wie bei jeder anderen Eigentumswohnung als Wert angesehen werden.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Bank als Sicherheit eine Grundschuld will.
Oder gehört (wie bei einer Erbengemeinschaft) das Kompletthaus dem Bruder und deiner Frau gemeinsam und ihr nutzt nur die größere Wohnung?
Dann wäre 1. der Wert des Anteils nicht 120T€ sondern nur 95T€ (120T€ + 70T€ = 190T€ * 50%).
2. Dürfte dann die Eintragung einer Grundschuld problematischer werden.