Erneut einen Guten Abend!
Vielen Dank an alle, die bisher meinen Beitag beantwortet/kommentiert haben.
@toxicmolotow:
1)Das Stichwort "BelWertV" hat mich schon mal ein Stück weitergebracht. Also geht es bei der Ermittlung des Beleihungswertes um das Sachwertverfahren für ein eigengenutztes Einfamilienhaus. Danke dafür!
2) Das ist mir echt peinlich, aber was ist das für eine Formel bei Textziffer 2? Ich dachte naiverweise bis zu dem Moment als ich das las, dass wenn (nach Abschlag der Bank der nicht mehr werthaltigen Kosten) ich Eigenkapital i.H.v. 100.000€ für Kosten im Haus einsetze und das Haus und Grundstück 400.000€ danach "wert" sind, ich mit einer Quote von 25% da stehe? Ohje.
3) Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Bank einen prozentualen Abschlag auf die Kosten für Haus inkl. Grundstück macht, zb. 15%, um auf den Beleihungswert zu kommen. Damit würden auch 15% des Grundstücks niedriger bewertet, was für mich keinen Sinn gemacht hätte (wenn nicht teurer erworben wie du sagtest), sorry für das Missverständnis. Der Abschlag dürfte sich dann nicht auf das Grundstück, sondern "nur" auf alle "Baukosten" beziehen.
6) Das habe ich soweit verstanden, aber wenn gewisse Kosten von uns ja vorher schon bezahlt worden sind (oder höher ausfallen z.B. Anschluss, Architekt) ist unser Eigenkapital ja schon ziemlich leergefegt. Dann könnten wir ja z.b. den Kamin, Böden oder Bad/WC ja gar nicht mehr vom Eigenkapital bezahlen. Daher wollte ich mal wissen, ob es bei den bisher erfolgreichen Häuslebauer oder bei Bekannten üblich war, dass z.B. Böden oder Kamin vom Darlehen abgingen oder durch Eigenkapital bezahlt wurden? Erfahrungen von Häuslebauern mit einer üblichen Quote von 15-25%, welche mit uns vergleichbar sein könnten, würden mich interessieren.
Bezahlt man dann erstmal von dem noch übrigen Eigenkapital was man noch hat also zuerst einen Teil der Rechnung für z.B. den Rohbau? Und die Bank legt den Rest dazu und übernimmt ab da jede Rechnung für Böden usw? Weil das Eigenkapital ist ja dann sehr schnell am Anfang auf "0".
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Ich habe jez auf einer anderen Internetseite (könnte als Werbung gelten, Namen lasse ich daher erstmal weg) gelesen, dass der Beleihungswert faktisch nicht der finale Wert ist den die Banken als Mindest-Grundlage für ein Darlehen ansetzen? Dort wurde geschrieben, dass wenn der Beleihungswert beispielsweise 80% ist, gibt es bei den Kreditinstituten noch eine Beleihungrenze, die in der Spitze auch bei 80% liegen kann, zumindest ohne große Zinsaufschläge.
Als Beispiel wie ich das verstanden habe:
Wert Bauvorhaben: 125.000€
Beleihungswert: 80% = 100.000€
Beleihungsgrenze: 80% = 80.000€
Wobei es dennoch möglich sei, durch Zinsaufschläge, die Beleihungsgrenze auf 100% von den 80% zu erhöhen. Ich stelle mir das dann so vor, dass wenn unsere Quote im von mir dargestellten Fall sogar nur 90% ist, eine Finanzierung sehr erheblich teurer werden würde. Unabhängig vom Zinsniveau.
Wenn Architekten SOVIEL mehr kosten, dann müssten wir ja viele Posten die mit Eigenkapital bezahlt worden wären finanzieren. Danke, dass Ihr mich darauf hingewiesen habt!!
(sebastian79, steffen80).
@Steffen80
Das mit dem Eigenkapital haben wir auch so vor, aber ich will vorher möglichst 100% Bescheid wissen über jeden Aspekt der Finanzierung / des Bauens. Da ich weiß, dass ich eine steile Lernkurve vor mir habe, fange ich lieber früh genug damit an ;-)
@Musketier
Danke! Genau deswegen hatte ich ja angefragt, um Entscheidungen abwägen und die Konsequenzen erkennen zu können.