Ja, der Darlehensnehmer soll ja nicht zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet sein, wenn er nur teilweise zurückführen kann. Er kann mithin z.B. 100.000 Euro tilgen, wenn eigentlich noch 200.000 Euro Darlehen vorhanden sind.
Wichtiger ist aber wohl, dass eine Neufinanzierung mit vielleicht erheblichen niedrigeren Zinsen vereinbart werden kann.