I
Isokrates
Das nennt man dann wohl Fehlinformation, er erreicht ja genau das Gegenteil.Die Vertragskonstellation ergibt sich nur deshalb, da der Verkäufer die Idee hatte über diesen Weg die Steuer zu senken.
Hier wird wohl einiges durcheinander gebracht.Der reine Kaufpreis liegt zu niedrig, gemessen am BRW, um einen separaten Vertrag über B&C zu schließen.
Wie schon zuvor geschrieben bemisst sich die Steuer im Falle eines Kaufes nach der Gegenleistung.
Der Bodenrichtwert hat bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer keine Bedeutung, egal wie hoch die Diskrepanz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und dem Bodenrichtwert liegt.
Der BRW spielt nur bei einer eventuellen Prüfung der Schenkungssteuer eine Rolle.
Nach den geschilderten Informationen erscheint mir die Kaufvertragsgestaltung für dich supoptimal zu sein.
Wieso sollte der Käufer nach einer erfolgten Planung und Baugenehmigung nicht mehr frei in der Wahl sein, mit wem er dann tatsächlich baut?bereits fertige Planung und Baugenehmigung mit verkauft werden soll, dann wäre der Käufer nicht mehr frei in der Wahl
Lediglich wenn er einen Werkvertrag mit dem Bauunternehmer über den Bau eines Gebäudes geschlossen hätte, wäre er nicht mehr frei.
Für ein Koppelgeschäft spielt die Planung und Baugenehmigung tatsächlich keine Rolle.
Lediglich wenn man einen Notarvertrag so ungeschickt, wie im vorliegenden Fall, gestaltet kann es dazu kommen auf solche Leistungen Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen.