Bemusterung und Ausführungszeichnung mit ihnaltlichen Unterschied
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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Bemusterung und Ausführungszeichnung mit ihnaltlichen Unterschied >> Zum 1. Beitrag <<
Keine Ahnung inwieweit sich Gerichte auf den gesunden Menschenverstand berufen. Aber wenn mir für eine, offenbar nicht ganz unerhebliche, Aufmusterung kein Nachtrag in Rechnung gestellt wird, dann sollte man stutzig werden.
Das Bemusterungsprotokoll ist bindend. Es ist ein beidseitig unterschriebene Übereinkunft.
Der Ausführungsplan ist 'Handwerkszeug" bei dem der Laie gar keine informierte Unterschrift leisten könnte. Deshalb ist es auch kein Vertrag.
Ich glaube, da habt ihr Pech gehabt.
Um was geht es denn eigentlich? Vergesst nicht dass man während des Baus alles als wichtig einstuft, aber vieles im Nachhinein nur "Wäre schön" ist aber keinesfalls wichtig.