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gustavmud
Fast. Von der Garage müssen wir keinen Abstand halten, sondern vom Anbau, den man auf dieser Ansicht nicht sieht. Liegt auf "halber Höhe" der Garage.Ihr baut demnach auf einen Teil des Flurstückes 318, neben der Garage von Haus Nr. 7, müßt von dieser einen Abstand halten und die Nachbarin besitzt 317, welches sie lieber als Garten behalten möchte ?
Das Flurstück wird geteilt, ruft eigentlich jeweils 3m Abstand von der Grundstücksgrenze hervor aber das Bauaufsichtsamt würde sich mit 5m Abstand zum besagten Anbau zufrieden geben, sagen sie, wenn die Nachbarn auf dem Flurstück (meine Eltern) zustimmen.
:D Ja, sieht schon lustig aus. Gerade, wenn das Haus 10m Firsthöhe hat und alle umliegenden max. 7m. Aber das ist nun mal der neue Bebauungsplan für die Straße. Ein Nachbar hat bereits ähnlich gebaut. Vor der Brandschutzwand steht ein großer Bambus-Strauch und es fällt kaum auf.Dann wollt Ihr wirklich eine auf unbestimmte Zeit bzw. eventuell sogar dauerhaft "freistehende Doppelhaushälfte" bauen? Ich kann mir gerade gar nicht vorstellen, dass man das irgendwie optisch ansprechend hinbekommt. Das sieht doch so aus, als wäre das Haus nebenan nach Brandschaden gerade abgerissen worden, oder? Da müsste das Grundstück schon der sprichwörtliche Sechser im Lotto sein, damit ich mich auf so ein Provisorium einließe.
Also, das Grundstück gibt's von den Eltern geschenkt und kann in der Tat als 6er im Lotto gesehen werden. Boden-Richtwert liegt bei 820€. Aus dem Freundeskreis sind wir die Einzigen, die es sich leisten können, hier zu bauen.
Ich danke übrigens allen für die zahlreichen Antworten! Wir haben heute ein weiteres Angebot von einem Anbieter der oberen Mittelklasse bekommen, der für 160m² Wohnfläche (210m² Grundfläche) inkl. Keller, schlüsselfertig, KfW55 immerhin "nur" 385.000€ veranschlagt. Das ist zwar kostspielig aber damit lässt sich arbeiten.
Beste Grüße