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Euestros
Hallo zusammen,
diese Situation kam für mich ziemlich überraschend: Ich habe die Chance, eine Immobilie an perfekter Lage zu kaufen. Erst diese Woche kam das Angebot, und nach der heutigen Besichtigung bin ich kurz davor, zuzuschlagen.
Es handelt sich um einen freistehenden Bungalow aus dem Jahr 1993 mit 80 m² Wohnfläche und Keller. Allerdings ist mir der Energiebedarf von fast 200 kWh/m²a aufgefallen, was ziemlich hoch erscheint. Ein weiteres Thema ist die Gasheizung inklusive Kessel, die seit dem Bau eingebaut ist. Zum einen scheint sie nicht sehr effizient, zum anderen bin ich mir unsicher, wie die rechtliche Lage dazu aussieht. Meine Fragen dazu wären:
Bin ich als neuer Eigentümer dazu verpflichtet, die Gasheizung zu erneuern, da das Haus von 1993 ist? Der Makler meinte, es sei kein Problem, aber meine eigenen Recherchen sind widersprüchlich.
Falls ja, muss ich die neue Heizung dann zwingend mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energien (E65) ausstatten?
Mir wäre es eigentlich am liebsten, die aktuelle Heizung für den kommenden Winter noch zu nutzen und dann erst 2025 auf eine neue Gasbrennwert-Heizung umzurüsten. Das würde die Kosten gering halten. Ich plane ohnehin, nur 5–6 Jahre in dem Haus zu bleiben, weshalb ich in Kauf nehme, dass der Verbrauch etwas höher ist.
Hat jemand von euch Erfahrung mit der aktuellen Gesetzeslage oder Tipps, wie ich die Situation am besten angehen sollte? Bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße
diese Situation kam für mich ziemlich überraschend: Ich habe die Chance, eine Immobilie an perfekter Lage zu kaufen. Erst diese Woche kam das Angebot, und nach der heutigen Besichtigung bin ich kurz davor, zuzuschlagen.
Es handelt sich um einen freistehenden Bungalow aus dem Jahr 1993 mit 80 m² Wohnfläche und Keller. Allerdings ist mir der Energiebedarf von fast 200 kWh/m²a aufgefallen, was ziemlich hoch erscheint. Ein weiteres Thema ist die Gasheizung inklusive Kessel, die seit dem Bau eingebaut ist. Zum einen scheint sie nicht sehr effizient, zum anderen bin ich mir unsicher, wie die rechtliche Lage dazu aussieht. Meine Fragen dazu wären:
Bin ich als neuer Eigentümer dazu verpflichtet, die Gasheizung zu erneuern, da das Haus von 1993 ist? Der Makler meinte, es sei kein Problem, aber meine eigenen Recherchen sind widersprüchlich.
Falls ja, muss ich die neue Heizung dann zwingend mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energien (E65) ausstatten?
Mir wäre es eigentlich am liebsten, die aktuelle Heizung für den kommenden Winter noch zu nutzen und dann erst 2025 auf eine neue Gasbrennwert-Heizung umzurüsten. Das würde die Kosten gering halten. Ich plane ohnehin, nur 5–6 Jahre in dem Haus zu bleiben, weshalb ich in Kauf nehme, dass der Verbrauch etwas höher ist.
Hat jemand von euch Erfahrung mit der aktuellen Gesetzeslage oder Tipps, wie ich die Situation am besten angehen sollte? Bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße