A
AdamA5x
Hallo :)
wir sind im Begriff ein Grundstück zu erwerben und beschäftigen uns mit dem dazugehörigen Bebauungsplan. Gewünscht hätten wir uns die Möglichkeit eines zweiten Vollgeschosses, was nicht möglich ist/scheint. Als Kompromiss wäre ein Dachgeschoss mit einem sehr hohen Kniestock und entsprechendem flachen Dach denkbar. Meine Informationen sind wie folgt: maximale Bauhöhe 9m, Neigungswinkel 30 - 52° möglich. Hier die Formulierung hinsichtlich des DG:
"Gemäß § 16 und § 20 Baunutzungsverordnung ist eine Bebauung mit einem Vollgeschoss (Z I) und eine Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) bis maximal 0,35 zulässig. Oberhalb des zugelassenen Vollgeschosses sind Ausbauten mit mindestens einem geneigten Dach sowie Ausbauten, die gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetzt sind, nur dann zulässig, wenn sie höchstens bis zu 3/4 der Brutto-Grundfläche des darunterliegenden Geschosses in einer Höhe von >/= 2,3 m überdecken"
Kann jemand ein Programm/Rechner o.ä. empfehlen, mit welchem eine Kalkulation der Dachschräge und des Kniestocks möglich sind? Ich denke unser absoluter Mindestanspruch an den Kniestock sind 1,50m, eher 1,80m; sonst würde der Kauf nicht in Frage kommen. Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde war bisher wg. Covid-19 nicht möglich.
Beste Grüße
wir sind im Begriff ein Grundstück zu erwerben und beschäftigen uns mit dem dazugehörigen Bebauungsplan. Gewünscht hätten wir uns die Möglichkeit eines zweiten Vollgeschosses, was nicht möglich ist/scheint. Als Kompromiss wäre ein Dachgeschoss mit einem sehr hohen Kniestock und entsprechendem flachen Dach denkbar. Meine Informationen sind wie folgt: maximale Bauhöhe 9m, Neigungswinkel 30 - 52° möglich. Hier die Formulierung hinsichtlich des DG:
"Gemäß § 16 und § 20 Baunutzungsverordnung ist eine Bebauung mit einem Vollgeschoss (Z I) und eine Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) bis maximal 0,35 zulässig. Oberhalb des zugelassenen Vollgeschosses sind Ausbauten mit mindestens einem geneigten Dach sowie Ausbauten, die gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetzt sind, nur dann zulässig, wenn sie höchstens bis zu 3/4 der Brutto-Grundfläche des darunterliegenden Geschosses in einer Höhe von >/= 2,3 m überdecken"
Kann jemand ein Programm/Rechner o.ä. empfehlen, mit welchem eine Kalkulation der Dachschräge und des Kniestocks möglich sind? Ich denke unser absoluter Mindestanspruch an den Kniestock sind 1,50m, eher 1,80m; sonst würde der Kauf nicht in Frage kommen. Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde war bisher wg. Covid-19 nicht möglich.
Beste Grüße