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Escroda
Danke.gerne lade ich dich ein, meinen neuen Thread zu durchstöbern.
Ja.Das erklärt vermutlich einiges.
Geht nicht, da die Länder es immer noch nicht geschafft haben, sich auf eine Vollgeschossdefinition zu einigen, ihre bisherige aus den Landesbauordnungen zu streichen und die gemeinsame in die Baunutzungsverordnung einzuführen.ganz allgemeingültig
Hier mal ein allgemeiner Ansatz für SH:
Maximaler Kniestock = minimale Dachneigung
Angenommene Dachkonstruktion 0,40m und 10m Gebäudebreite:
k = 2,30m - 0,40m - 0,125 * 10m * TAN 15° =1,57m
Dachgauben, Zwerchgiebel und Loggias machen eine weitere Verallgemeinerung unmöglich.
Dachgeschoss, Obergeschoss, Nicht-Vollgeschosswie nenne ich das dann?
In Deiner Frage kann das "1/2" auch einfach weggelassen werden.