Bereits entfernter erhaltenswerter Baum im Bebauungsplan

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Q

quisel

Hallo zusammen,

wie schon in ein zwei anderen Theman angedeutet, haben wir vor kurzem den Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Übergabe in den nächsten 1-2 Wochen. Nun waren wir schon mal mit einem befreundeten Garten- und Landschaftsbauer vor Ort und haben gemeinsam festgestellt, dass der jetzige Eigentümer wohl einen im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragenen Baum entfernt hat. Auf den Apple Streetview Bildern von 2019 ist er noch drauf, muss also in den letzten 3-4 Jahren passiert sein.

Fragen an die Bebauungsplan-Experten hier im Forum:
  • Wie gehen wir mit der Situation um? Vom Eigentümer werden wir auf dem Übergabeprotokoll den Eintrag fordern, dass der Baum bei Übergabe bereits entfernt war.
Unabhängig davon wollen dort auf jeden Fall einen Baum haben. Wir können uns da etwas nicht ganz so hohes vorstellen, Apfel oder ähnliches. Davon gerne auch zwei.
  • Müssen wir bei der heimischen Laubbaumwahl etwas beachten? Muss es gleichwertig zum abgängigen Baum sein?
  • Sollte das ganze noch einer Stelle angezeigt werden? Oder einfach Füße still halten, Ersatz pflanzen und gut ist? In den letzten Jahren scheint es zumindest niemanden gestört zu haben.
Über Einschätzungen wäre ich dankbar!
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WilderSueden

WilderSueden

Vom Eigentümer werden wir auf dem Übergabeprotokoll den Eintrag fordern, dass der Baum bei Übergabe bereits entfernt war.
Oder einfach Füße still halten, Ersatz pflanzen und gut ist? In den letzten Jahren scheint es zumindest niemanden gestört zu haben.
Die zwei Varianten widersprechen sich. Sobald du dir vom Vorbesitzer bestätigen lässt, dass der Baum schon weg war, hast du schwarz auf weiß dass du davon wusstest.
Ich hätte da einen anderen Vorschlag: Der Vorbesitzer nimmt Kontakt mit dem zuständen Amt auf und sorgt für eine passende Ersatzpflanzung auf seine Kosten. Das würde ich so im Übergabeprotokoll festhalten.
 
Q

quisel

Die zwei Varianten widersprechen sich. Sobald du dir vom Vorbesitzer bestätigen lässt, dass der Baum schon weg war, hast du schwarz auf weiß dass du davon wusstest.
Ich hätte da einen anderen Vorschlag: Der Vorbesitzer nimmt Kontakt mit dem zuständen Amt auf und sorgt für eine passende Ersatzpflanzung auf seine Kosten. Das würde ich so im Übergabeprotokoll festhalten.
Nun, für mich teilt sich das in zwei Stränge auf:
- ich will nicht für die Fällung belangt werden. Deswegen die Unterschrift.
- gerne pflanze ich da ich Rücksprache mit dem Amt selber einen Baum. In der Hoffnung dann auch über die genaue Baumsorte sprechen zu können. Um die Kosten für die Pflanzung und die Absprache mit dem Amt geht es mir nicht.

Ich will den Baum ja nicht verhindern. Im Gegenteil, wir wollen da einen Baum haben. Für Nadelbäume gibt es ja klare Vorgaben, für Laubbäume nicht. Deswegen erstmal die Verständnisfrage, ob man frei in der Wahl des Laubbaums ist. Eine Recherche im Internet hat bisher ergeben, dass es bei diesen Bebauungsplan Festsetzungen meist weniger um den Schutz des individuellen Baums geht sondern um den Charakter des Gebiets. Ob das so tatsächlich stimmt, weiß ich nicht.
 
M

motorradsilke

Ob es konkrete Vorgaben gibt, sagt dir die zuständige Behörde.
Wir mussten zwei Mal Ersatzpflanzungen für Fällungen vornehmen, einmal war es frei, was wir pflanzen durften, einmal gab es eine Liste mit vorgegebenen Bäumen.
 
S

Steffi33

Ich würde einfach ein Foto von der Stelle machen und gut ist. Der Baum ist ja nun mal weg, da kannst du eh nix mehr machen. Dass du einen neuen Baum pflanzen möchtest ist sehr schön und nichts verwerfliches.
 
11ant

11ant

wie schon in ein zwei anderen Theman angedeutet, haben wir vor kurzem den Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Übergabe in den nächsten 1-2 Wochen. Nun waren wir schon mal mit einem befreundeten Garten- und Landschaftsbauer vor Ort und haben gemeinsam festgestellt, dass der jetzige Eigentümer wohl einen im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragenen Baum entfernt hat. Auf den Apple Streetview Bildern von 2019 ist er noch drauf, muss also in den letzten 3-4 Jahren passiert sein.
- ich will nicht für die Fällung belangt werden. Deswegen die Unterschrift.
Ich bin zwar kein Jurist, sehe Dich aber in keiner Strafgefahr: wegen unterlassener Denunziation nicht, weil die Strafbarkeit einer Mitwisserschaft m.W. nur aktuell noch verhinderbare Straftaten erfaßt, und es hier zudem nur um eine Ordnungswidrigkeit geht. Und wegen der "Inventurdifferenz" des Baumes mindestens dann nicht, wenn Du unverzüglich - tunlichst bezeugt und protokolliert - dokumentierst, welcher Baumbestand vorhanden ist. Wo was früher mehr stand als zum Zeitpunkt Deiner Erfassung, sehe ich Dich nicht verpflichtet zu ergründen.

Stelle Deine Bauvoranfrage und Deinen Bauantrag ohne schlafende Hunde zu wecken. Wenn sie von sich aus nachfragen, kannst Du Dich immer noch kooperativ zeigen. Ansonsten pflanze nachher einfach nach (im Rahmen des Erlaubten) Deinem freien Geschmack, ohne den betreffenden neuen Baum ohne Not als Ersatzpflanzung zu betiteln.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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