Berliener Vorbau zur Sicherung der Baugrube

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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11ant

11ant

Es hat einige Zeit gedauert, bis es endlich fertig war. [...] Es hat etwa 35K gekostet.
Jetzt ist die Baugrube fertig und die Arbeiten im Keller beginnen.
35k "Werbungskosten" (oder wie nennst Du das und wo verbuchst Du sie: Kostenstelle Baugrube/Keller ?), denen keine geschaffenen Werte gegenüberstehen. Woher kommen die zurück, wen nimmst Du da auf Schadenersatz in Anspruch - für einen Architekten ein Berufshaftpflichtfall, aber bei einer GU-Inklusivplanung eigener Vermögensschaden aka Lehrgeld ...
 
Y

ypg

Der Kalkulations-Puffer geht immer bei den Erdarbeiten drauf, der Rest, der fehlt, wird an der Ausstattung eingespart…
Aber irgendwie klappt das.
 
11ant

11ant

Der Kalkulations-Puffer geht immer bei den Erdarbeiten drauf, der Rest, der fehlt, wird an der Ausstattung eingespart…
Ein Puffer ist aber eigentlich nicht dafür da, an einer gescheiten Planung zu "sparen" und sein Bauherrenschicksal in die Hände eines "woran ich nicht denke, kostet ja nicht mein Geld" Bauleiters zu begeben. Wo die Budgetüberschreitung reingeholt wird, ist mir als ehemaligem Fensterfritzen wohlst bekannt.
Aber irgendwie klappt das.
Ja, eben mit der von Dir beschriebenen Umschichtung. Die Kreditsicherheit wird weniger wert. Wer diesen Vermögensschaden beim (mit) verantwortlichen Planer nicht wieder reinholt (/reinholen kann), ist angeschmiert. Ein Architekt wäre dagegen versichert gewesen (und würde seiner Prämie zuliebe solche Fehler zu vermeiden gesucht haben).
 
B

Bayernbors

Interessant, wie viele Meter sind das ca die abgesichert werden mussten? Macht wahrscheinlich grobe 1300 Euro pro Meter oder?
Sie wird nach Quadratmetern berechnet. Es sind 140 qm, also etwa 250 EUR/qm (brutto).

35k "Werbungskosten" (oder wie nennst Du das und wo verbuchst Du sie: Kostenstelle Baugrube/Keller ?), denen keine geschaffenen Werte gegenüberstehen. Woher kommen die zurück, wen nimmst Du da auf Schadenersatz in Anspruch - für einen Architekten ein Berufshaftpflichtfall, aber bei einer GU-Inklusivplanung eigener Vermögensschaden aka Lehrgeld ...
Es handelt sich um zusätzliche Kosten für die Baugrube. Es war immer klar, dass zusätzliche Maßnahmen, die für die Baugrube erforderlich sind, nicht im Angebot enthalten sind. Das war bei jedem Unternehmen, mit dem ich gesprochen habe, so.

Warum sollte dies als Schaden betrachtet werden? Mein Problem ist hier die schlechte Planung, die Zeit und noch mehr verstecktes Geld kostet (was sicher nicht sehr hoch ist), und nicht die Tatsache, dass einige zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Dies ist etwas, das mit dem Anwalt über die Verantwortung der GU für die Nichteinhaltung der Lieferfrist besprochen werden sollte.
 
11ant

11ant

Es handelt sich um zusätzliche Kosten für die Baugrube. Es war immer klar, dass zusätzliche Maßnahmen, die für die Baugrube erforderlich sind, nicht im Angebot enthalten sind. Das war bei jedem Unternehmen, mit dem ich gesprochen habe, so.
Dieses "x" in der Kalkulation gibt es in dieser Form aber nicht wegen der Besonderheit des Grundstücks, sondern wegen der mangelnden Professionalität der Planung und Ausschreibung.
Warum sollte dies als Schaden betrachtet werden? Mein Problem ist hier die schlechte Planung, die Zeit und noch mehr verstecktes Geld kostet (was sicher nicht sehr hoch ist), und nicht die Tatsache, dass einige zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Schaden liegt genau im Zusammenhang zwischen schlechter Planung und zusätzlichen Maßnahmen. Die zusätzlichen Maßnahmen sind hier keineswegs überraschend (auch wenn der Auftragnehmer so tut), und hätten die Planung beeinflussen sollen.
Dies ist etwas, das mit dem Anwalt über die Verantwortung der GU für die Nichteinhaltung der Lieferfrist besprochen werden sollte.
Du meinst die unnötige Verzögerung, die nicht durch die Maßnahmen an sich, sondern durch ihr Nichtkommensehenwollen begründet ist, und den daraus erwachsenden Zeitverzehr der Angebotsbindung ?
 
B

Bayernbors

Der Schaden liegt genau im Zusammenhang zwischen schlechter Planung und zusätzlichen Maßnahmen. Die zusätzlichen Maßnahmen sind hier keineswegs überraschend (auch wenn der Auftragnehmer so tut), und hätten die Planung beeinflussen sollen.
Ach ja, die schlechte Planung ist ein eindeutiges Problem. Das hätte keine Überraschung sein dürfen. Es hätte vom ersten Tag an erkannt und richtig geplant werden müssen.

Du meinst die unnötige Verzögerung, die nicht durch die Maßnahmen an sich, sondern durch ihr Nichtkommensehenwollen begründet ist, und den daraus erwachsenden Zeitverzehr der Angebotsbindung ?
Nicht ganz. Der GU hat die Aufgabe selbst erledigt.
Das Problem ist, dass das Problem nicht wirklich erwartet wurde und es deshalb ewig gedauert hat, die entsprechenden Maßnahmen zu definieren (von Mitte Juni bis Ende Oktober)!

Ich denke, der messbare Schaden ist die Verzögerung bei der Übergabe und Endabnahme.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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