M
mmeyer1974
Hallo,
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, die gerade im Rohbau ist. Im Anhang das Foto vom beschädigten Fenster.
Mein Schreiben an den Bauträger:
"Leider habe ich festgestellt, dass das Dachflächenfenster im Bad beschädigt ist. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Kratzer, sondern der Rahmen ist beschädigt, so dass man „das Innenleben“ sehen kann.
Da die Auswirkungen auf die Langlebigkeit und mögliche Probleme nicht abzuschätzen sind, gehe ich davon aus, dass das Fenster noch ausgetauscht werden muss."
Die Antwort:
"Die ausführende Firma hat die Beschädigung mit Flüssigkunststoff verfüllt, das Doppelflügelfenster wird wegen der Beschädigung nicht Ausgetauscht werden.
Dass mit der Beschädigung eine Beeinträchtigung der Langlebigkeit oder dergleichen vorliegt kann absolut ausgeschlossen werden.
Die Beschädigung liegt hinter dem noch auszuführenden Trockenbau und hat da auch keine Nachteile."
Wie würdet Ihr damit umgehen?
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, die gerade im Rohbau ist. Im Anhang das Foto vom beschädigten Fenster.
Mein Schreiben an den Bauträger:
"Leider habe ich festgestellt, dass das Dachflächenfenster im Bad beschädigt ist. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Kratzer, sondern der Rahmen ist beschädigt, so dass man „das Innenleben“ sehen kann.
Da die Auswirkungen auf die Langlebigkeit und mögliche Probleme nicht abzuschätzen sind, gehe ich davon aus, dass das Fenster noch ausgetauscht werden muss."
Die Antwort:
"Die ausführende Firma hat die Beschädigung mit Flüssigkunststoff verfüllt, das Doppelflügelfenster wird wegen der Beschädigung nicht Ausgetauscht werden.
Dass mit der Beschädigung eine Beeinträchtigung der Langlebigkeit oder dergleichen vorliegt kann absolut ausgeschlossen werden.
Die Beschädigung liegt hinter dem noch auszuführenden Trockenbau und hat da auch keine Nachteile."
Wie würdet Ihr damit umgehen?