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Emesssss
Guten Morgen liebe Foren-Mitgleider,
ich bin schon länger stiller Mitleser und werde hoffentlich auch irgendwann meinen Traum vom eigenen Haus verwirklich können. Dieses Forum hier ist für einen Newbie, der Informationen aufsaugt wo es nur geht, eine echte Bereicherung. Daher mal Danke an die Verantrwortlichen und allen aktiven Mitgliedern fürs teilen in diesem Forum! Klasse!!
Nun zu meiner Frage: Unsere Stadt bietet aktuell mehrere interessante Grundstücke zum Kauf an, leider Bieterverfahren, wie in letzter Zeit üblich. Konkret heißt das, ich gebe mein Maximalangebot in einem Umschlag ab und hoffe auf den Zuschlag. Um eine Chance zu haben, wird mein Gebot sicher deutlich über dem Bodenrichtwert von 100€ liegen müssen (mal zum Vergleich, in der gleichen Gegend werden Grundstücke aktuell für 210€/qm Marktpreis angeboten). Mir schweben hier 40-50% über Bodenrichtwert als Maximalgebot vor.
Jetzt zu meiner Frage: Mein Maximalgebot würde durch mein Eigenkapital komplett abdeckt werden und ist dann voll ausgeschöpft. Ich weiß, dass ich dann bei der Finanzierung das Grundstück als Eigenkapital anrechnen kann, Stichwort Beleihung. ABER, wie bewertet die Bank das vorhandene Grundstück dann bei einer späteren Finanzierung des Bauvorhabens? Geht sie vom Bodenrichtwert aus oder vom Kaufpreis/Verkehsswert aus? Da hier ein großer Unterschied zum Bodenrichtwert existieren würde (geschätzt >50€/qm, was bei 800qm min. 40k ausmacht), ist diese Frage also nich unerheblich für den angebotenen Zinssatz. Hat jemand Erfahrungen damit?
Im Internet habe ich folgendes gefunden: "Ein schon vorhandenes Grundstück zählt im gleichen Umfang wie der entsprechende Geldwert dafür als Eigenkapital für Ihre Wichtig dabei ist, dass das Grundstück schuldenfrei und in Ihrem alleinigen Besitz ist."
Danke!
LG
ich bin schon länger stiller Mitleser und werde hoffentlich auch irgendwann meinen Traum vom eigenen Haus verwirklich können. Dieses Forum hier ist für einen Newbie, der Informationen aufsaugt wo es nur geht, eine echte Bereicherung. Daher mal Danke an die Verantrwortlichen und allen aktiven Mitgliedern fürs teilen in diesem Forum! Klasse!!
Nun zu meiner Frage: Unsere Stadt bietet aktuell mehrere interessante Grundstücke zum Kauf an, leider Bieterverfahren, wie in letzter Zeit üblich. Konkret heißt das, ich gebe mein Maximalangebot in einem Umschlag ab und hoffe auf den Zuschlag. Um eine Chance zu haben, wird mein Gebot sicher deutlich über dem Bodenrichtwert von 100€ liegen müssen (mal zum Vergleich, in der gleichen Gegend werden Grundstücke aktuell für 210€/qm Marktpreis angeboten). Mir schweben hier 40-50% über Bodenrichtwert als Maximalgebot vor.
Jetzt zu meiner Frage: Mein Maximalgebot würde durch mein Eigenkapital komplett abdeckt werden und ist dann voll ausgeschöpft. Ich weiß, dass ich dann bei der Finanzierung das Grundstück als Eigenkapital anrechnen kann, Stichwort Beleihung. ABER, wie bewertet die Bank das vorhandene Grundstück dann bei einer späteren Finanzierung des Bauvorhabens? Geht sie vom Bodenrichtwert aus oder vom Kaufpreis/Verkehsswert aus? Da hier ein großer Unterschied zum Bodenrichtwert existieren würde (geschätzt >50€/qm, was bei 800qm min. 40k ausmacht), ist diese Frage also nich unerheblich für den angebotenen Zinssatz. Hat jemand Erfahrungen damit?
Im Internet habe ich folgendes gefunden: "Ein schon vorhandenes Grundstück zählt im gleichen Umfang wie der entsprechende Geldwert dafür als Eigenkapital für Ihre Wichtig dabei ist, dass das Grundstück schuldenfrei und in Ihrem alleinigen Besitz ist."
Danke!
LG