ich greife mal das
Ich greife mal das Stichwort "Innenbereich" auf. Mein anivisiertes Grundstück liegt auch im Innenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan, sondern die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügung entsprechend dem Bestand in der näheren Umgebung). In der Straße gibt es vom Einfamilienhaus (2stöckig) über Bungalow bis Gartenlaube alles. Kann ich dann sicher davon ausgehen, dass ich entsprechend auch bauen kann (Plan ist eine Bauhaus Stadtvilla, 2 stöckig). Auf dem Grundstück sind auch noch Bäume, die lt. § 3 Baumschutzsatzung geschützt und dauerhaft zu erhalten sind. Bekommt man defintiv eine Fällgenehmigung bei Beantraghung oder wie verhält sich das genau? Was genau bedeutet, edass ntsprechende Flächen für Ersatzpflanzungen freizuhalten sind? Ansonsten wäre das Grundstück nämlich nicht mehr so interessant.
Danke für Euren Input!