Das ist immer so. Die Gemeinde hat immer ein Vorkaufsrecht, weil sie bei einem Verkauf prüft, ob sie ein Grundstück zB für eine Straßenerweiterung o.ä. gebrauchen könnte. Das muss aber schon ein konkreter Anlass sein bzw. die Gemeinde muss einen Nutzen aus dem Grundstück ziehen können - ein normales Wohnhaus in einer Wohnstrasse kommt dafür nicht in Frage, der Verzicht ist also nur eine Formalie.
MfG
Dirk Grafe