i_b_n_a_n
Dürfen darf er nicht, das ist ja klar. Ob sein (das Nachbargrundstück) noch stabil ist bei einer eventuellen Entfernung des Betons auf deiner Seite, soll auch nicht deine Sorge sein. Ich würde auf jeden Fall aber das Gespräch suchen und eine Lösung suchen die mit den Wünschen für DEIN Grundstück übereinstimmt. Wenn du dort deine Hofeinfahrt pflasterst benötigst du sowieso einen befestigten Untergrund. Solltest du aber dort ein Beet anlegen wollen, sieht das Ganze wieder anders aus.Hallo zusammen,
mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.
Vielen Dank schon einmal.
Abhängig natürlich auch wie dein Nachbar sich zu der Sache äussert. Wenn er einsichtig ist würde ich ganz anders reagieren als wenn er diesbezüglich gar nicht mit dir sprechen will.
50cm (auf einer größeren Länge) kann tatsächlich vor Gericht enden (wenn du das möchtest) und einn Rückbau sehr ich auch nicht als ganz unwahrscheinlich an. Bitte Bilder und Gesamtsituation etwas umfangreicher schildern ...