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schroedinxer
Hört sich nach gemeinsamen Kauf von Grundstück und Gebäude an, so dass hier das fertig bebaute Grundstück als Leistung übergeben werden soll. Dann fällt auf den gesamten Preis (Grundstück und Gebäude) Grunderwerbsteuer an, aber keine Mehrwertsteuer. Die Grunderwerbsteuer ersetzt in diesem Fall die Mehrwertsteuer und wird nicht parallel erhoben.Das ist ja schon interessant.
Was müsste denn vertraglich festgehalten sein, damit man die Weitergabe der MwSt-Senkung auch durchsetzen kann?
In unserem Vertrag steht z.B., dass der Kaufpreis inkl. Grundstück, Miteigentumsateil etc. ein Festpreis ist. Eine Klausel bei steuerlichen Änderungen ist nicht eingebaut und die MwSt wird auch nicht explizit ausgewiesen.
In diesem Fall (Abnahme Juli) könnte es ja zwei Szenarien geben:
1. Es wird auf den Festpreis gepocht, da keine MwSt genannt
2. Es werden 16% unterstellt, da ein Angebot meiner Meinung nach die bei der Unterzeichnung gültigen MwSt inkludieren muss
Das bleibt ein spannendes Thema...
Also prüfen, ob ihr auf den gesamten Preis und nicht nur auf den Grundstücksanteil die Grunderwerbsteuer bezahlt habt. Ist dies der Fall, dann enthält der Kaufpreis keine Mehrwertsteuer und wurde vermutlich deshalb auch nicht ausgewiesen.