Die Mietkaution dient nicht der Deckung von Ansprüchen aus Nebenkosten.
Mit Übergabe/Rückgabe der Wohnung ohne Mängel ist der Anspruch auf die Mietkaution verwirkt, da alle regelmäßigen Ansprüche (die Miete) bezahlt sind.
=> Schriftlich zur Rückzahlung der Mietkaution auffordern, eine faire Frist von 4 Wochen setzen. Danach eine Erinnerung schreiben mit dem Hinweis, dass die Sache, verbunden mit weiteren Kosten an einen Anwalt geht, wenn das Geld weitere 2 Wochen später nicht da ist.
Dann noch das hier dazu legen und fertig.
"Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Mietkaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, wenn aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung über dafür geleistete Vorauszahlungen eine Nachforderung zu erwarten ist (AG Gießen: Urteil vom 10.05.2012, 48 C 352/11)." mietrecht.org
Bei Bekanntgabe der Adresse und nie rückständigen Zahlungen (sowohl Miete als auch Nachzahlungen, sehe ich sogar nur einen Betrag von 0,00 Euro als angemessen an. Sofern die Nebenkosten in der Vergangenheit sowieso ausreichend waren, besteht erst gar nicht die Erwartung einer Nachforderung.
Und sollte alles Nette und Liebe nicht ausreichen, rate ich zu juristischem Rat.